Was Scheinselbständigkeit bedeutet und wie du im Praxisalltag diesen rechtlichen Stolperstein vermeiden kannst.
Eine Büro- oder Putzkraft für wenige Stunden die Woche in der eigenen Praxis beschäftigen – das machen viele Unternehmerinnen und Unternehmer gerne auf Honorarnotenbasis mit vermeintlich selbständigen Einzelunternehmern – und tappen dabei leicht in die Falle der Scheinselbstständigkeit. Doch was definiert eigentlich eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer, die/der in einem Dienstverhältnis angestellt werden sollte?
Merkmale echter Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer:
- Festgelegte zu leistende Arbeitszeit
- Zeitlich befristetes Dienstverhältnis
- Vorschrift von Arbeitszeit und -ort durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber
- Ordnungsvorschriften und Kontrollbefugnisse durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber
- Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers (z. B. durch ein Konkurrenzverbot oder wenn es sich um die einzige Tätigkeit handelt)
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erbringt die Leistung persönlich und kann nicht vertreten werden
- Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber stellt Betriebsmittel bereit
Bestehen diese Merkmale, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist aber nicht in einem echten Dienstverhältnis angestellt, kann bei einer Prüfung durch die Finanzbehörde und/oder den Sozialversicherungsträger eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden.
Zur Kasse bitte
Dies bedeutet für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gravierende Folgen und vor allem hohe Nachzahlungen. So wird nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend ein Dienstverhältnis festgestellt. Das bedeutet, dass von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber bis zu zehn Jahre rückwirkend alle lohnabhängigen Abgaben nachgezahlt werden müssen und mitunter auch Abfertigungs- und Urlaubsansprüche von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer finanziell geltend gemacht werden können.
Nachweis der Selbstständigkeit
Aktuell ist es so, dass die Arbeitnehmenden den Beweis erbringen müssen, dass sie selbständig sind und nicht die Unternehmen. Um mitunter fatale Nachzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und mit dem eigenen Rechtsberater abzuklären, ob neue Mitarbeitende angestellt werden sollten.
Empfehlung
Mehr Infos zu Stolpersteinen, Erleichterungen und rechtlichen Grundlagen im Praxisalltag erfährst du in unserem Podcast-Talk mit Steuerberater Karl Rosam
– in Partnerschaft mit appointmed.
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