Von der Anmeldung beim Finanzamt bis zur Betriebsanlagengenehmigung – wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Genehmigungen, die bei deiner Praxisgründung wichtig sind.
Bürokratie ist ein ständiger Begleiter beim Weg in die Selbstständigkeit und dabei kann man vor allem am Anfang den Überblick verlieren. Was muss beantragt werden? Was muss ich wo extra nochmals eintragen lassen? Wir haben dir einige wichtige Punkte, die genehmigt, festgehalten und/oder geklärt werden müssen, zusammengeschrieben.
Deine Checkliste auf dem Weg zu deiner eigenen Praxis.
Befähigungsnachweis
Je nachdem, wie die gesetzlichen Vorgaben für dein Fachgebiet aussehen, musst du ein Studium, eine Ausbildung oder ein Zertifikat nachweisen.
Eintragung in das Gesundheitsberuferegister
In Österreich sind Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste seit 01. Juli 2018 verpflichtet, sich in das Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um den Beruf ausüben zu dürfen. Zu den gehobenen MTD-Berufen zählen in Österreich unter anderem die Bereiche Diätologie, Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. In Deutschland gehören diese Berufe zu den geregelten Heilberufen und sind nicht verpflichtet, sich in ein Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen.
Gewerbeanmeldung
Je nach Fachgebiet musst du eventuell ein Gewerbe für deine selbstständige Berufsausübung anmelden. Die meisten Gesundheitsberufe sind von der Gewerbeordnung ausgenommen, es gibt bei manchen Berufen aber fließende Grenzen, beispielsweise, je nachdem, ob du medizinische oder Wellness-Massagen anbietest.
Anmeldung beim Finanzamt
Du musst deine Praxis als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, damit die Vergabe einer Steuernummer möglich ist. Je nach erwarteten Umsatz kannst du beim Finanzamt auch die Umsatzsteuerpflicht registrieren. Gründest du gemeinsam mit anderen eine Gemeinschaftspraxis – typischerweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Partnergesellschaft oder eine GmbH – und möchtest diese beim Finanzamt anmelden, musst du den Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis erbringen, also beispielsweise den Gesellschaftsvertrag oder einen Firmenbuchauszug vorlegen.
Räumliche Anforderungen
Wenn du an den Räumen, die du für deine Praxis mietest oder kaufst, nur geringfügige Änderungen vornimmst, ist meist keine Genehmigung erforderlich. Wenn du die Räume aber beispielsweise neu aufteilst, größere Bauarbeiten vorhast, Nebenräume für die Lagerung anlegst oder neue Strom- oder Kanalanschlüsse planst, ist eine Baugenehmigung von der Gemeinde notwendig. Dafür sind in den meisten Fällen die Magistrate und Ämter zuständig. Du benötigst für die Genehmigung einen Lageplan sowie genaue Ausführungen zum Bauvorhaben, die im Rahmen der Vorgaben des Bundeslandes liegen, in dem du neu- oder umbauen möchtest.
Es gibt für manche Berufe auch räumliche Vorgaben. So muss eine Physiotherapie-Praxis in Österreich insgesamt mindestens 50 Quadratmeter groß sein, wobei zumindest 32 Quadratmeter davon für den Behandlungsraum reserviert sind. Zudem gibt es Vorgaben, was die Barrierefreiheit von Therapiepraxen anbelangt. Auch bzgl. der Hygienevorschriften gibt es von den jeweiligen Berufsverbänden klare Empfehlungen. Am besten informierst du dich bzgl. etwaiger Vorgaben vorab bei deinem zuständigen Berufsverband.
Betriebsanlagenverfahren
Bestimmte Geräte wie beispielsweise elektrische Behandlungsgeräte, Geräte zur Hydrotherapie oder Praxen von einer gewissen Größe, die eventuell für viel Betriebsamkeit und einen gewissen Geräuschpegel sorgen, kann es möglich sein, dass ein Verfahren zur Betriebsanlagengenehmigung notwendig ist.
Berufshaftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist aber dringend zu empfehlen.
Vertragspartnerschaft mit der gesetzlichen Krankenkasse
Wenn du nicht nur privat bezahlte Therapieangebote anbieten, sondern auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten behandeln möchtest, benötigst du eine Vertragspartnerschaft mit der gesetzlichen Gesundheitskasse in deinem Land. In Österreich bei der ÖGK findest du beispielsweise die Rahmenbedingungen für die Therapieberufe (diese werden von der Krankenkasse mit dem jeweiligen Berufsverband vereinbart), nähere Infos, wie du Vertragspartnerin oder -partner wirst und welche offenen Kassenstellen es aktuell gibt, die du in deinem Bundesland besetzen bzw. auf die du dich konkret bewerben kannst.
In Deutschland ist der GKV Spitzenverband für diese Vergabe zuständig und kooperiert ebenfalls mit den jeweiligen Berufsvertretungen. Die Zulassung selbst erfolgt bei der im jeweiligen Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft.
Mitgliedschaft beim Berufsverband und rechtliche Beratung
Wie du vielleicht schon gemerkt hast, ist die Mitgliedschaft in der Berufsvertretung deines beruflichen Fachgebietes zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet dir aber vor allem, wenn es um deine Selbstständigkeit geht, sehr viele Vorteile. Du kannst dich optimal rechtlich beraten lassen, wirst über gesetzliche Vorgaben informiert und bleibst auch nach der Eröffnung deiner Praxis immer auf dem Laufenden, was neue Vorgaben in deinem Berufsfeld betrifft.
Zudem empfehlen wir dir, Miet- und Kaufverträge, die du im Zuge deiner Gründung abschließt, vorab mit deinem Rechtsanwalt durchzugehen und dich bei ihm zu informieren, welche Genehmigungen in deinem speziellen Fall nun tatsächlich notwendig sind. Wenn du dir im Laufe deiner Praxisführung neue außergewöhnliche Therapiegeräte anschaffst, kann eine Anfrage bei deinem Anwalt, ob dafür Genehmigungen notwendig sind, vor dem Kauf auf jeden Fall auch nicht schaden.
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