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Steuertipps für Selbstständige: So optimierst du deine Steuerlast in Österreich und Deutschland

Steuern sparen als selbstständige Therapeutin oder selbstständiger Therapeut. Mit diesen Steuertipps nutzt du steuerliche Vorteile in Österreich und Deutschland optimal – von Betriebsausgaben bis Fristen.

Selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten müssen viele Themenbereiche abdecken. Einer davon ist das Thema Steuern. Doch mit der richtigen Planung – und einer guten Steuerberatung an der Seite – lassen sich zahlreiche Vorteile nutzen, um die Steuerlast zu minimieren. Ob Kleinunternehmerregelung, Betriebsausgaben oder Sozialversicherung – in Österreich und Deutschland gibt es sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten, die du kennen solltest. In diesem Leitfaden zeigen wir dir übersichtlich, welche steuerlichen Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen und wie du diese optimal nutzen kannst.


Kleinunternehmerregelung nutzen: Wann du von der Umsatzsteuer befreit bist

Wenn du deine Praxis in Österreich betreibst und einen Jahresumsatz von 55.000 Euro brutto weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten hast, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und bist somit umsatzsteuerbefreit. Wichtig: Da diese neue Bruttogrenze erst mit 01. Januar 2025 in Kraft getreten ist, gilt für das Kalenderjahr bis zum 31. Dezember 2024 noch die alte Höchstgrenze von 35.000 Euro. Du kannst gemäß den neuen Regelungen mit einem Unternehmen, dessen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich ist, zudem auch die Kleinunternehmerbefreiung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen. 

Eine weitere Neuheit: Wird die Umsatzgrenze von 55.000 Euro nur geringfügig, das heißt um höchstens 10 Prozent, überschritten, können Rechnungen bis Jahresende ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Ab dem folgenden Jahr greift dann die Umsatzsteuerpflicht. Wird jedoch die Grenze von 60.500 Euro bereits während des Jahres überschritten, so sind ab diesem Zeitpunkt alle Umsätze umsatzsteuerpflichtig. Kleinunternehmen können sich freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden, indem sie dem Finanzamt eine schriftliche Erklärung – per Formular U12 – abgeben. In diesem Fall berechnen sie die Umsatzsteuer und dürfen im Gegenzug die Vorsteuer abziehen. Zusätzlich kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das Formular 15 beantragt werden.

Von Steuerbefreiung bis erhöhte Umsatzgrenze – erfahre mehr zur neuen Kleinunternehmerregelung in Österreich!

In Deutschland wurde die Kleinunternehmerregelung ebenfalls angepasst. Seit dem 01. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Die Grenze für das Vorjahr steigt von 22.000 Euro auf 25.000 Euro, während die bisherige Umsatzgrenze von 50.000 Euro im laufenden Jahr auf 100.000 Euro angehoben wird. Neu ist zudem, dass Unternehmen, die innerhalb eines Jahres die Umsatzschwelle von 100.000 Euro überschreiten, sofort zur Regelbesteuerung wechseln müssen. Darüber hinaus gilt die Kleinunternehmerregelung – wie in Österreich auch – nun auch innerhalb der EU, wobei die Umsatzgrenze von 100.000 Euro auf alle Umsätze in der Europäischen Union angewendet wird.


Umsatzsteuer richtig behandeln: So vermeidest du Fehler

In Österreich und Deutschland sind viele Heilberufe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, jedoch gibt es wichtige Unterschiede je nach Art der erbrachten Leistungen. In Österreich sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei. Werden jedoch zusätzliche Leistungen wie Coaching, Prävention, Wellnessmassagen oder Ernährungsberatung angeboten, können diese umsatzsteuerpflichtig sein. In solchen Fällen ist es wichtig, zusammen mit der Steuerberatung des Vertrauens genau zu prüfen, ob sie separat ausgewiesen werden müssen. Falls keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, besteht die Möglichkeit, die Vorsteuer abzuziehen, beispielsweise für Einkäufe, Miete oder Geräte.

Auch in Deutschland sind Heilberufe von der Umsatzsteuer befreit, sofern es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handelt. Zusatzleistungen wie Coaching, Wellnessangebote oder Präventionsmaßnahmen können jedoch auch hier umsatzsteuerpflichtig sein – in der Regel mit einem Steuersatz von 19 Prozent, in bestimmten Fällen auch 7 Prozent. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann ebenso die Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben geltend machen. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen angeboten werden, da in diesem Fall der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich ist. Eine sorgfältige Trennung der Umsätze und eine klare Rechnungsstellung sind hier essenziell, um steuerliche Fehler zu vermeiden.


Betriebsausgaben absetzen: Diese Kosten kannst du geltend machen 

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland können selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten zahlreiche Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehören in beiden Ländern die Miete für die Praxis samt Betriebskosten, Fortbildungen, Fachliteratur, Therapiegeräte, Büromaterial sowie Software und Apps, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind. Auch Telefon- und Internetkosten können anteilig abgesetzt werden, falls sie sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. Wer ein Fahrzeug für berufliche Fahrten verwendet, kann entweder die tatsächlichen Kfz-Kosten oder eine Kilometerpauschale geltend machen.

Zusätzlich sind auch Berufshaftpflicht- und Praxisversicherungen in beiden Ländern steuerlich absetzbar. Berufskleidung kann ebenfalls berücksichtigt werden, allerdings nur dann, wenn es sich um spezielle Arbeitskleidung handelt – normale Alltagskleidung fällt nicht darunter. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Nutzung eines Praxisraums in der eigenen Wohnung. Hier können anteilig Miete, Strom, Heizung, Wasser und Reinigungskosten abgesetzt werden – allerdings nur, wenn der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird. Wer also sein Homeoffice oder einen Therapieraum in der eigenen Wohnung einrichtet, sollte darauf achten, dass eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung besteht, um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen.


Geringwertige Wirtschaftsgüter: Kleine Anschaffungen clever nutzen 

In Österreich und Deutschland gibt es für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) spezielle steuerliche Regelungen, die es ermöglichen, kleinere Anschaffungen sofort abzusetzen und dadurch die Steuerlast zu senken. In Österreich können Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von bis zu 1.000 Euro direkt in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Liegt der Wert darüber, müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden – beispielsweise wird ein Laptop in der Regel über drei Jahre abgeschrieben. 

In Deutschland gelten ähnliche, aber etwas andere Regelungen. Hier können Anschaffungen bis 800 Euro netto sofort abgesetzt werden. Für Anschaffungen zwischen 800 und 1.000 Euro gibt es die Möglichkeit der Sammelabschreibung, bei der die Kosten über fünf Jahre verteilt werden. Liegt der Wert über 1.000 Euro, muss – wie in Österreich – die Abschreibung über die jeweilige Nutzungsdauer erfolgen. Bei größeren Investitionen kann es also von Vorteil sein, diese strategisch in kleinere aufzuteilen oder über mehrere Jahre aufzuteilen und zu planen, um möglichst optimal von den Steuerregelungen zu profitieren. 


Sozialversicherung planen: Beiträge optimal steuern 

In Österreich und Deutschland spielt die Sozialversicherung eine wichtige Rolle für selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten, und mit der richtigen Planung lassen sich steuerliche Vorteile nutzen. In Österreich sind die SVS-Beiträge steuerlich absetzbar, sodass sie die Steuerlast senken können. Wer im ersten Jahr nur geringe Einnahmen hat, kann eine Herabsetzung der vorläufigen SVS-Beiträge beantragen, um die Liquidität zu schonen. Gleichzeitig sollten Therapeutinnen und Therapeuten, die mit einem starken Einkommensanstieg rechnen, freiwillige Vorauszahlungen leisten, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Auch in Deutschland gibt es Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung. Krankenversicherungsbeiträge sind teilweise absetzbar, insbesondere für privat Versicherte. In vielen Heilberufen besteht zudem keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung (solange keine Coaching- oder Lehrtätigkeit ausgeübt wird), allerdings können freiwillige Einzahlungen in die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wer gesetzlich rentenversichert ist, kann prüfen, ob eine Befreiung möglich ist, um stattdessen in ein Heilpraktiker-Versorgungswerk einzuzahlen. Diese fußen meist auf dem Modell der Rürup-Rente. Man sollte in Absprache mit der eigenen Steuer- und/oder Rechtsberatung klären, welche Rentenvariante für die eigene Lebenssituation am besten geeignet ist und welche persönlichen Präferenzen man hinsichtlich der Rentenmodelle hat. 


Einkommensteuer und Gewinnfreibetrag: Steuervorteile ausschöpfen 

In Österreich und Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast auf Gewinne zu optimieren. In Österreich können selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten ab einem Gewinn von über 33.000 Euro den Gewinnfreibetrag nutzen. Bis zu 13 Prozent des Gewinns, der über 33.000 Euro liegt, können steuerfrei bleiben. Dafür muss im selben Jahr in bestimmte Anlagegüter oder Wertpapiere investiert werden.

In Deutschland wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wer jedoch über 24.500 Euro Gewinn erzielt, sollte prüfen, ob eine GmbH oder UG eine steuerlich günstigere Alternative sein könnte, da dort die Körperschaftssteuer bei nur 15 Prozent liegt. Zusätzlich gibt es den Investitionsabzugsbetrag (IAB): Falls in den nächsten drei Jahren größere Anschaffungen geplant sind, können bereits jetzt 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das kann helfen, die Steuerlast im aktuellen Jahr zu senken. Wer mit stark schwankenden Gewinnen rechnet, sollte außerdem die Möglichkeit einer Anpassung der Steuervorauszahlungen nutzen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden und die Liquidität besser zu steuern.


Steuerliche Fristen einhalten: So vermeidest du Nachzahlungen 

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist es wichtig, steuerliche Fristen genau im Blick zu behalten, um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden. In Österreich sowie in Deutschland müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben – entweder monatlich oder vierteljährlich. Zudem sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen vierteljährlich fällig. Die Steuererklärung muss in Österreich in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden, mit Unterstützung einer Steuerberatung verlängert sich die Frist auf den 31. März des übernächsten Jahres. In Deutschland geht die reguläre Frist für die Jahressteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit einer Steuerberatung verlängert sie sich bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Eine Steuerberatung kann sich besonders lohnen, da sie oft zusätzliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung aufzeigt. Falls eine Steuernachzahlung ansteht und die Liquidität knapp wird, kann beim Finanzamt eine Ratenzahlung beantragt werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

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