Therapeutische Arbeit im Altenpflegebereich erfordert rechtliche und organisatorische Klarheit. Wir zeigen dir, worauf du achten musst – von Datenschutz bis Abrechnung.
Die Arbeit als Therapeutin oder Therapeut in einem Pflegeheim oder mit Menschen mit 24-Stunden-Pflege bringt besondere Herausforderungen mit sich. Neben der eigentlichen Therapie sollten rechtliche Rahmenbedingungen, organisatorische Abläufe und die Zusammenarbeit mit Pflegekräften beachtet werden. Von der ersten Kontaktaufnahme mit der Heimleitung über Datenschutzrichtlinien bis hin zur Abrechnung gibt es viele Aspekte, die professionell geregelt sein sollten. Wir bieten dir einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Punkte, damit du deine therapeutische Tätigkeit sicher und effizient in Pflegeeinrichtungen oder ein privates Pflegeumfeld integrieren kannst.
Inhalt
Bekanntmachung der eigenen Tätigkeit
Da du als hausfremde Person in einer Pflegeeinrichtung oder im häuslichen Umfeld tätig wirst, solltest du deine Arbeit professionell vorstellen:
Kontaktaufnahme mit der Heimleitung/Pflegedienstleitung: Stelle dich und deine Qualifikationen vor. Pflegeheime haben oft Richtlinien, wie externe Therapeutinnen und Therapeuten tätig werden dürfen.
Einholen einer Erlaubnis: Manche Heime erlauben externe Therapeutinnen und Therapeuten nur mit vorheriger Zustimmung der Einrichtungsleitung. Kläre, ob du einen formlosen Antrag oder eine spezielle Registrierung benötigst.
Vorstellung bei Pflegekräften: Gerade wenn du regelmäßig mit Bewohnerinnen und Bewohnern arbeitest, hilft ein kurzer Austausch mit den Pflegekräften, um Transparenz zu schaffen und dich gegebenenfalls abzustimmen. Dazu gleich mehr.
Flyer oder Infomaterial hinterlegen: Falls das Heim ein schwarzes Brett oder eine Infomappe für Angehörige hat, kannst du deine Dienstleistungen dort präsentieren. Vielleicht gewinnst du so gleich weitere Klientinnen und Klienten in der Pflegeeinrichtung.
Abstimmung mit dem Pflegepersonal
Damit deine therapeutische Arbeit gut in den Alltag der Patientinnen und Patienten integriert wird, solltest du dich mit den Pflegekräften abstimmen:
Therapiefenster finden: Pflegeheime haben feste Abläufe, die z. B. Essenszeiten oder Medikamentengaben beinhalten. Plane deine Therapiezeiten so, dass sie in den Tagesrhythmus passen.
Rücksprachen zu gesundheitlichen Entwicklungen: Pflegekräfte können wertvolle Infos über den Zustand der Bewohnerinnen und Bewohner geben, beispielsweise eine plötzliche Verschlechterung oder erhöhte Sturzgefahr.
Dokumentation und Rückmeldungen: Manche Heime erwarten eine schriftliche Notiz über durchgeführte Maßnahmen oder Fortschritte. Kläre, ob du das direkt ins Heim-Dokumentationssystem eintragen darfst oder ob du nur Angehörigen berichtest. Dies sollte sowohl mit der Heimleitung als auch mit den Patientinnen und Patienten bzw. den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern geklärt werden.
Zusammenarbeit mit 24-Stunden-Pflegekräften im häuslichen Bereich

Absprache mit der Pflegekraft: Kläre, wann dein Besuch am besten passt und ob es besondere Vorkehrungen gibt, z. B. ob die betreute Person Unterstützung beim Transfer in einen Therapieraum benötigt.
Informationsaustausch: Pflegekräfte können dir mitteilen, ob seit der letzten Therapieeinheit z. B. Schmerzen oder Mobilitätsprobleme aufgetreten sind, die du in die Therapie einbeziehen solltest.
Vermeidung von Doppelmaßnahmen: Falls eine Pflegekraft bereits bestimmte Bewegungsübungen regelmäßig durchführt, sollten diese nicht kontraproduktiv zu deiner Therapie sein oder zu einer Überlastung führen.
Rechtliche und organisatorische Aspekte
Datenschutz (DSGVO): Persönliche Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden. Kläre, ob du mit Pflegekräften über die Patientinnen und Patienten sprechen darfst oder nur mit den Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretern.
Einwilligung der Bewohnerinnen oder Bewohner: Falls du Dokumentationen oder Therapiepläne im Heim hinterlassen sollst, benötigst du ggf. eine schriftliche Einwilligung seitens der therapeutisch betreuten Person.
Vertragliche Absicherung: Manche Pflegeheime arbeiten mit festen Honorarkräften oder mit fest angestellten Therapeutinnen und Therapeuten und bestehen auf Verträgen. Prüfe, ob du als Externe oder Externer auf eigene Rechnung arbeiten kannst oder eine vertragliche Bindung notwendig ist.
Vertragsgestaltung und Abrechnung
Direktabrechnung mit Patientinnen, Patienten oder Angehörigen: Falls du mit den Heimbewohnerinnen oder -bewohnern direkt abrechnest, solltest du vorab eine Honorarvereinbarung treffen.
Möglichkeit der Kostenübernahme: Kläre, ob deine Leistungen von Krankenkassen oder Pflegeversicherungen erstattet werden können. Falls ja, musst du bestimmte Abrechnungsformalitäten beachten und die Patientinnen, Patienten und/oder Angehörigen darüber informieren.
Vertragliche Absicherung in Pflegeheimen: Falls du regelmäßig in einem Pflegeheim tätig bist, also eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Pflegeheim triffst, sollte es eine schriftliche Vereinbarung über deine Tätigkeit, Vergütung und Kündigungsfristen geben.
Versicherung und Haftung
Berufshaftpflichtversicherung: Eine spezielle Berufshaftpflicht für Therapeutinnen und Therapeuten ist unerlässlich, falls es zu Schadensfällen kommt, z. B. bei einem Sturz eines Bewohners während einer Therapieeinheit.
Betriebshaftpflicht (bei Praxisbetrieb): Falls du zusätzlich eine eigene Praxis hast, sollte deine Versicherung auch externe Tätigkeiten abdecken.
Unfallversicherung: Falls du als Selbstständige oder Selbstständiger tätig bist, hast du keinen automatischen Unfallversicherungsschutz durch das Heim oder eine Pflegeeinrichtung. Prüfe, ob du dich über die Sozialversicherung freiwillig versichern kannst.

Ein ausreichendes Sicherheitsnetz ist in der Selbstständigkeit unerlässlich, um den Kopf frei zu haben für die eigene Berufung. Wir geben dir einen Überblick über wichtige Versicherungen für dein Praxis.
Dokumentationspflicht und Datenschutz (DSGVO)
Therapieprotokolle führen: Notiere durchgeführte Maßnahmen, Fortschritte und wichtige Veränderungen im Zustand der Patientinnen und Patienten.
Datenschutz beachten: Ohne ausdrückliche Einwilligung darfst du keine Gesundheitsdaten an Dritte wie z. B. Pflegekräfte oder Angehörige weitergeben. Eine schriftliche Einwilligung durch die Patientinnen und Patienten oder deren gesetzliche Vertreter sollte eingeholt werden.
Aufbewahrung von Dokumenten: In Österreich und Deutschland gibt es gesetzliche Fristen für die Aufbewahrung medizinischer Dokumentationen. Informiere dich, wie lange du Berichte und Notizen archivieren musst.

Wir geben dir Einblick in gesetzliche Vorgaben sowie wichtige Aspekte der Dokumentationspflicht, einschließlich der Aufbewahrung und Löschung von Unterlagen.
Notfallmanagement und Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten
Notfallmaßnahmen abstimmen: Falls es während deiner Therapieeinheit zu einem Notfall, z. B. einem Kreislaufzusammenbruch oder einem Sturz kommt, solltest du wissen, wen du kontaktieren musst. Kläre dies im Voraus mit der Heimleitung.
Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten: Falls du in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie tätig bist, kann es sinnvoll sein, dich mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder anderen Therapeutinnen und Therapeuten der Einrichtung auszutauschen – natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
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