Eine Frau hebt verwirrt die Arme, weil sie sich bezüglich der Unterschiede bei DiätologInnen, ÖkotrophologInnen und DiätassistentInnen in Deutschland und Österreich nicht auskennt, Eine Frau hebt verwirrt die Arme, weil sie sich bezüglich der Unterschiede bei DiätologInnen, ÖkotrophologInnen und DiätassistentInnen in Deutschland und Österreich nicht auskennt,

Diätologin/Diätologe in Deutschland vs. Österreich: Unterschiede in Ausbildung, Recht und Berufsausübung

Die Berufsbezeichnung Diätologin/Diätologe unterscheidet sich in Deutschland und Österreich erheblich – sowohl in der Ausbildung als auch in der rechtlichen Anerkennung.

DiätologInnen in Deutschland: DiätassistentInnen als geschützte Berufsbezeichnung

In Deutschland existiert der Begriff „Diätologin/Diätologe“ offiziell nicht. Der geschützte Beruf, der Ernährungstherapien durchführen darf, ist die Diätassistentin bzw. der Diätassistent. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte sowie ein großes Stundenkontingent an Praxis. Grundlage sind das Diätassistentengesetz (DiätAssG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV).

Diätassistentinnen und -assistenten sind berechtigt, Ernährungstherapien durchzuführen. Die Berufsbezeichnung „Ernährungsberaterin/Ernährungsberater“ ist in Deutschland übrigens auch nicht geschützt. Für die Zulassung zur Ernährungstherapie müssen zusätzliche Qualifikationen erfüllt werden.


DiätologInnen in Österreich: Akademische Ausbildung und gesetzliche Anerkennung

In Österreich ist „Diätologin/Diätologe“ ein gesetzlich geschützter Gesundheitsberuf. Grundlage für die Berufsausübung ist das MTD-Gesetz. Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen als Bachelorstudium (BSc) über 6 Semester, mit 180 ECTS, davon etwa 45 ECTS praktische Ausbildung. Absolventinnen und Absolventen sind befugt, sowohl Ernährungstherapien durchzuführen als auch Ernährungsberatung anzubieten.

Die gesetzliche Grundlage regelt die Ausübung des Berufs, und für die Ernährungsberatung ist dies ein reglementiertes Gewerbe. Nur Personen mit abgeschlossenem Studium der Ernährungswissenschaften oder Diätologie dürfen diese Tätigkeiten offiziell ausüben.


Vergleich Deutschland vs. Österreich: Ausbildung, Recht und Berufsausübung

Zusammengefasst: Während in Deutschland nur der Beruf Diätassistentin/Diätassistent offiziell anerkannt ist und „Diätologin/Diätologe“ als Begriff nicht existiert, ist in Österreich die Diätologin oder der Diätologe ein gesetzlich geschützter akademischer Gesundheitsberuf. Die Unterschiede betreffen:

  • Ausbildung: staatliche Ausbildung DiätassistentIn in Deutschland vs. Bachelorstudium DiätologIn in Österreich
  • Rechtliche Anerkennung: gesetzlich geschützt in Österreich, nicht in Deutschland
  • Berufsausübung: Ernährungstherapie und Beratung nur für offiziell anerkannte Berufsgruppen

Für Personen, die in beiden Ländern arbeiten möchten, ist wichtig zu beachten, dass die österreichische Berufsbezeichnung in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist, während Diätassistentinnen und -assistenten aus Deutschland in Österreich die gesetzlichen Voraussetzungen für Diätologinnen und Diätologen nicht automatisch erfüllen.


Von Diätologie zu Ökotrophologie: Ein weiterer Sonderfall 

Während man in Deutschland „Diätologin/Diätologe“ nur als ungeschützte Bezeichnung kennt, runzelt man in Österreich die Stirn, wenn sich jemand aus Deutschland als „Ökotrophologin/Ökotrophologe“ vorstellt. 

Im Gegensatz zu Deutschland, wo Ökotrophologinnen und Ökotrophologen sowie Ernährungswissenschafterinnen und -wissenschaftler nach entsprechender Aus- und Weiterbildung auch ernährungstherapeutisch mit Kranken arbeiten können, ist dies in Österreich nicht erlaubt. Ernährungstherapeutische Tätigkeiten mit kranken Menschen oder Personen mit Verdacht auf Erkrankungen sind nach dem MTD-Gesetz ausschließlich Diätologinnen und Diätologen sowie Ärztinnen und Ärzten vorbehalten (§ 7 MTDG). Dazu gehören Assessment, Diagnose, Planung und Durchführung von Interventionen in kurativen, habilitativen, rehabilitativen und palliativen Bereichen.

Ohne eine spezielle diätologische oder ernährungsmedizinische Ausbildung dürfen Ökotrophologinnen und Ökotrophologen sowie Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Österreich nur Gesunde beraten. Wer dennoch beruflich mit Kranken tätig werden möchte, kann über den einjährigen Lehrgang „Angewandte Ernährungstherapie“ an der Fachhochschule St. Pölten die Berufsberechtigung als Diätologin oder Diätologe erlangen. Nach zwei Semestern kann man als „Akademische/r ErnährungstherapeutIn“ tätig werden. Die Plätze sind begrenzt und kosten derzeit ca. 4.380 Euro pro Semester.

Für die selbstständige Tätigkeit als Ernährungsberaterin oder -berater mit Gesunden ist ein Gewerbeschein erforderlich, wofür ein Abschluss in Ernährungswissenschaften oder der Nachweis der individuellen Befähigung genutzt werden kann. Die Beratung muss klar zwischen Gesunden und Kranken unterschieden werden. 

Für alle, die grenzüberschreitend arbeiten möchten oder von einem Land ins andere übersiedeln, empfiehlt sich eine Beratung bei den Berufsverbänden. Hier hat man die Möglichkeit, alle Details zu den Berufsberechtigungen zu klären, damit eine möglichst reibungslose Ausübung des Jobs möglich ist. 

Berufsverbände in Deutschland 

Berufsverbände in Österreich

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