Eine Klinische Psychologin im Gespräch mit einer Klientin. Eine Klinische Psychologin im Gespräch mit einer Klientin.

Kostenfreie Therapieplätze: Klinisch-psychologische Behandlung wird Kassenleistung

Ab 2026 gibt es in Österreich kostenfreien Zugang zu klinisch-psychologischer Behandlung, ohne Vorfinanzierung und mit kürzeren Wartezeiten.

Ein bedeutender Schritt für die psychische Gesundheitsversorgung in Österreich: Ab Frühjahr 2026 wird die klinisch-psychologische Behandlung erstmals flächendeckend als Kassenleistung angeboten. Möglich wird dies durch einen bundesweiten Vertrag zwischen der ÖGK, der SVS, der BVAEB und dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP).

Damit entfällt für Versicherte künftig die bisher notwendige Vorfinanzierung der Behandlungen. Gleichzeitig sollen Service und Vermittlung verbessert sowie Wartezeiten deutlich verkürzt werden. Insgesamt stehen ab 2026 jährlich rund 120.700 klinisch-psychologische Behandlungseinheiten als vollfinanzierte Kassenleistung zur Verfügung. Die Einheiten werden entsprechend der Bevölkerungsverteilung österreichweit angeboten und stellen eine deutliche Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen dar.

Der Zugang zur Behandlung erfolgt über eine zentrale Online-Servicestelle des BÖP, die aktuell noch in Arbeit ist. Versicherte können sich dort anmelden und werden anschließend an qualifizierte Klinische Psychologinnen und Psychologen in Wohnortnähe vermittelt. Ziel ist ein einfacher, transparenter und österreichweit einheitlicher Zugang zu qualitätsgesicherter psychologischer Behandlung.

Ein wichtiger Schritt nach vorne

Für Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse, ist die Neuerung ein wesentlicher Meilenstein: „Die Aufnahme der Leistungen der PsychologInnen als wichtige Gesundheitsdienstleister ins ASVG im Jahr 2024 war der erste Schritt. Mit der Einführung der klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung schaffen wir mit 01. Januar erstmals einen einfachen und österreichweit einheitlichen Zugang mit klarer Entlastung für die Versicherten. (…) Wir investieren gezielt in die psychische Gesundheit und stärken die Versorgung dort, wo der Bedarf seit Jahren steigt.“ Gleichzeitig weist Huss darauf hin, dass die Finanzierung durch den Bund derzeit nur bis 2028 gesichert ist. Die ÖGK werde sich daher für eine dauerhafte Finanzierung einsetzen.

Auch der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen spricht von einem „monumentalen“ Schritt. BÖP-Präsidentin a. o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger betont die konsequente Arbeit, die sorgfältig geführten Gespräche und die gemeinsame Verantwortung, die nun Zukunftsweisendes hervorbringt. Wimmer-Puchinger stellt aber auch fest: „Unser Ziel bleibt klar: Psychische Gesundheit für alle Menschen in Österreich zu stärken und die psychische Versorgungslandschaft innovativ mitzugestalten.“

Neben den neuen Kassenplätzen bleibt auch der bisherige Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung weiterhin bestehen. Damit wird das Angebot zusätzlich abgesichert und flexibilisiert.

Die Vertragspartner sehen in der Reform einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung in Österreich. Steigender Bedarf, insbesondere in den vergangenen Jahren, macht deutlich, wie notwendig ein einfacher und leistbarer Zugang zu psychologischer Behandlung ist. Mit der Einführung der Kassenleistung ab 2026 wird ein zentraler Schritt gesetzt, um psychische Gesundheit nachhaltig zu stärken und für alle Versicherten besser zugänglich zu machen.

Header © Ilona Kozhevnikova | Canva