Was die Rentenreform für selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten jetzt bedeutet. Was die Rentenreform für selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten jetzt bedeutet.

Aktivrente 2026 und Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: News und Pläne in Deutschland

Was die Rentenreform für selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten jetzt bedeutet.

Die Rentenreform in Deutschland nimmt Fahrt auf – und mit ihr zwei Themen, die besonders für selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten relevant sind: die neue Aktivrente seit dem 01. Januar 2026 und die Diskussion um eine mögliche Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Während Angestellte künftig steuerlich profitieren können, stehen Selbstständige einmal mehr vor offenen Fragen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.


Aktivrente 2026: Steuerfreier Zuverdienst – aber nicht für Selbstständige

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung Menschen motivieren, auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel und den Folgen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken.

Konkret bedeutet das: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat – je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren – und freiwillig weiter in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, darf bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Erst Beträge darüber hinaus müssen versteuert werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben allerdings bestehen. Die Regelung ist freiwillig, niemand wird verpflichtet, länger zu arbeiten.

Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob die Regelaltersrente bereits bezogen oder aufgeschoben wird. Nicht begünstigt sind jedoch Personen mit vorgezogener Altersrente.

Selbstständige bleiben außen vor

Für selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten besonders relevant: Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte sind von der Aktivrente ausgeschlossen.

Diese Ungleichbehandlung stößt auf deutliche Kritik. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt vor einem möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Sozialverband VdK spricht von sozialer Ungerechtigkeit, der Bundesverband der Freien Berufe fordert eine Gleichbehandlung von Freiberuflern und Angestellten. Auch verfassungsrechtliche Schritte gelten als nicht ausgeschlossen.

Für viele Selbstständige bedeutet das: Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, erhält keinen steuerlichen Vorteil, während angestellte Kolleginnen und Kollegen profitieren.

Eine Evaluation der Aktivrente ist nach zwei Jahren vorgesehen.


Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Kommt sie – und in welcher Form?

Parallel zur Einführung der Aktivrente wird im Zuge der großen Rentenreform intensiv darüber diskutiert, Selbstständige künftig verpflichtend in die Altersvorsorge einzubeziehen. Die staatliche Rentenversicherung soll auf zusätzliche Personengruppen ausgeweitet werden – auch auf Selbstständige.

Hintergrund: Erhöhtes Risiko für Altersarmut

Derzeit sind viele Selbstständige nicht verpflichtend abgesichert. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung waren 2024 rund 3,5 Millionen Menschen hauptberuflich selbstständig tätig. Nur etwa 29 Prozent von ihnen waren pflichtversichert. Dementsprechend hatten rund 71 Prozent keine verpflichtende Absicherung.

Ehemalige Selbstständige sind mit über 4 Prozent mehr als doppelt so häufig auf Grundsicherung im Alter angewiesen wie ehemalige Angestellte (etwa 2 Prozent). Die Deutsche Rentenversicherung sieht hier dringenden Handlungsbedarf und argumentiert, dass eine Pflichtversicherung Versorgungslücken schließen und grundlegende Risiken absichern würde.

Gesetzliche Rentenversicherung oder Opt-out-Modell?

Diskutiert wird eine Altersvorsorgepflicht mit Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten Vorsorgeprodukten (Opt-out-Regelung).

Für eine verpflichtende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sprechen mehrere Argumente: Sie bietet neben der Altersrente auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitations- und Präventionsleistungen – und das ohne Gesundheitsprüfung oder individuelle Risikoaufschläge. Zudem könnte eine reine Opt-out-Regelung zu Risikoselektion führen: Personen mit höherem Absicherungsbedarf würden eher in der gesetzlichen Versicherung bleiben, andere eher privat vorsorgen. Das könnte die Solidargemeinschaft belasten und höhere Beitragssätze nach sich ziehen. Auch zusätzlicher bürokratischer Aufwand wird befürchtet.

Politische Unsicherheit und steigende Beiträge

Konkrete Gesetzesentwürfe liegen bislang nicht vor. Die eingesetzte Rentenkommission arbeitet an entsprechenden Konzepten. Geplant ist nach bisherigen Überlegungen eine Altersvorsorgepflicht für zukünftige Selbstständige, nicht zwingend eine generelle Rentenversicherungspflicht. Diskutiert wird zudem eine dreijährige Befreiung für Neugründerinnen und Neugründer.

Gleichzeitig steigen seit dem 01. Januar 2026 durch die angepasste Bezugsgröße in der Sozialversicherung die Mindest- und Höchstbeiträge für Selbstständige, die freiwillig oder verpflichtend gesetzlich versichert sind. Diese höheren Fixkosten müssen in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung reagiert auf den gestiegenen Beratungsbedarf mit speziellen Informationsangeboten, vor allem in Form von Online-Vorträgen.


Mehr Pflichten in Sicht – aber keine Gleichbehandlung bei der Aktivrente

Die Richtung ist klar: Die Politik will das Rentensystem stabilisieren, mehr Menschen einbeziehen und längeres Arbeiten attraktiver machen.

Für selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten und Selbstständige im Allgemeinen ergibt sich jedoch ein ambivalentes Bild. Während angestellte Kolleginnen und Kollegen durch die Aktivrente steuerlich begünstigt werden, bleiben Selbstständige ausgeschlossen. Gleichzeitig wächst der politische Druck, sie verpflichtend in die Altersvorsorge – möglicherweise in die gesetzliche Rentenversicherung – einzubeziehen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, die eigene Altersvorsorge nicht auf politische Entscheidungen zu verschieben, sondern sie als festen Bestandteil der unternehmerischen Planung zu betrachten. Die kommenden Monate dürften hier weitere Klarheit bringen.

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