Sozialversicherung und Ärztekammer in Österreich einigen sich auf gemeinsamen e‑Health‑Fahrplan bis 2030. Sozialversicherung und Ärztekammer in Österreich einigen sich auf gemeinsamen e‑Health‑Fahrplan bis 2030.

Zukunftsvereinbarung e‑Health: Wie Österreichs Gesundheitssystem digital in die Zukunft geht

Sozialversicherung und Ärztekammer in Österreich einigen sich auf gemeinsamen e‑Health‑Fahrplan bis 2030.

Papier ade, Service hallo: Mit der neuen Zukunftsvereinbarung e‑Health schlagen der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ein neues Kapitel in der Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens auf. Die gemeinsam präsentierte Vereinbarung definiert zentrale Digitalisierungsprojekte bis 2030 – mit dem klaren Ziel, Abläufe zu vereinfachen, Qualität zu sichern und sowohl Patientinnen und Patienten als auch Ärztinnen und Ärzte spürbar zu entlasten.

Vorgestellt wurde der verbindliche Fahrplan Ende Januar gemeinsam mit Bundesministerin Korinna Schumann. Dass Sozialversicherung und Ärztekammer diesen Weg geschlossen gehen, gilt als starkes Signal für Kooperation, Verlässlichkeit und langfristige Planung.


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Papierlose Prozesse, bessere Abstimmung und mehr Zeit für die Versorgung: Mit der neuen Zukunftsvereinbarung e-Health legen Sozialversicherung und Ärztekammer erstmals einen gemeinsamen, verbindlichen Fahrplan für die Digitalisierung des österreichischen Gesundheitssystems bis 2030 vor. (Weiterlesen…)

Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen, die den Alltag in Ordinationen erleichtern und den Service für Versicherte spürbar verbessern sollen.

Die wichtigsten Punkte der Zukunftsvereinbarung e-Health:

  • Dialog zur Diagnosecodierung: Pilotphase 2026 zur Entwicklung einer gesetzeskonformen, praxisnahen Lösung mit Mehrwert für alle Beteiligten.
  • e-Zuweisung ab 2027: Digitale Zuweisungen ersetzen Papierüberweisungen u. a. für CT, MRT, Röntgen und Sonografie – inklusive evidenzbasierter Entscheidungshilfen.
  • e-Verordnung bundesweit: Transportscheine, Heilbehelfe und Hilfsmittel werden künftig digital verordnet.
  • e-Terminservice: Eine neue Plattform erleichtert die Suche nach Arztterminen bei niedergelassenen Ärzt:innen und Gruppenpraxen.
  • ELGA-Ausbau: Befunde aus Vorsorgeuntersuchungen werden ab 2027 zusätzlich in der Elektronischen Gesundheitsakte gespeichert.
  • Digitale Kur- und Reha-Anträge: Anträge werden direkt über das e-card-System gestellt und elektronisch signiert.
  • Telemedizin und Praxisnähe: Ausbau digitaler Angebote mit Fokus auf Entlastung, Patientenlenkung und bessere Integration in den Ordinationsalltag.

20 Jahre e‑card

Mit der Einführung der e‑card legte die Sozialversicherung den Grundstein für die digitale Gesundheitsverwaltung in Österreich. Heute – rund 20 Jahre später – ist sie das Rückgrat zentraler e‑Health‑Services wie e‑Rezept, elektronischer Arbeitsunfähigkeitsmeldung und der Schlüssel zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).

Die Zahlen sprechen für sich: Rund 9,1 Millionen aktive e‑cards, etwa 14,5 Millionen Patientenkontakte pro Monat und im Schnitt sechs Millionen e‑Rezepte monatlich zeigen, wie tief die e‑card im Alltag verankert ist. Mit der Zukunftsvereinbarung e‑Health wird diese Geschichte nun konsequent weitergeschrieben.


Digitale Services, die wirklich entlasten

Kern der Vereinbarung ist ein Bündel konkreter e‑Health‑Maßnahmen, die schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. Im Fokus steht dabei stets der praktische Nutzen.

e‑Zuweisung: Schluss mit Papierüberweisungen

Ab 2027 werden Zuweisungen für Untersuchungen wie CT, MRT, Röntgen, Sonografie oder Knochendichtemessung vollständig digital erfolgen. Die e‑Zuweisung baut auf dem bestehenden e‑card‑Service eKOS auf und wird für Vertrags‑ sowie Wahlärztinnen und -ärzte verpflichtend.

Neben dem Wegfall der Papierformulare profitieren Ärztinnen und Ärzte von evidenzbasierten Entscheidungshilfen, die Fehlzuweisungen reduzieren sollen. Patientinnen und Patienten erhalten einen Antragscode per SMS oder E‑Mail und können ihre Zuweisung bequem über die MeineSV‑App oder direkt beim Institut abrufen.

Ärztinnen und Ärzte müssen entweder ein entsprechendes Softwaremodul von ihrem Softwarehersteller beziehen oder für die Erstellung bzw. Einlösung der Zuweisungen die e-card-Web-Oberfläche verwenden.

e‑Verordnung: Weniger Zettel, mehr Effizienz

Nach erfolgreichen Pilotprojekten wird die e‑Verordnung ab 2027 österreichweit ausgerollt. Sie ermöglicht die digitale Verordnung von Transportscheinen, Heilbehelfen und Hilfsmitteln – ein weiterer Schritt hin zu einer papierlosen Gesundheitsverwaltung.

e‑Terminservice: Der digitale Weg zum Arzttermin

Eine neue, von der Sozialversicherung bereitgestellte e‑Terminplattform soll die Suche nach freien Terminen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Gruppenpraxen oder Primärversorgungseinheiten erleichtern. Die eigentliche Buchung erfolgt direkt bei den jeweiligen Anbietern – transparent, niederschwellig und patientenfreundlich.


ELGA, Kur und Reha: Mehr digitale Durchgängigkeit

Auch bestehende Prozesse werden weiter digitalisiert:

Vorsorgeuntersuchung to ELGA

Ab 2027 sollen Befunde aus dem allgemeinen Vorsorgeuntersuchungsprogramm zusätzlich in ELGA gespeichert werden.

e‑Kur‑ und Reha‑Antrag

Kuranträge und Rehabilitationsansuchen können künftig direkt über das e‑card‑System digital gestellt und signiert werden. Einheitliche Standards, verpflichtende Eingabefelder und klare Ausschlusskriterien sollen Qualität und Treffsicherheit erhöhen.


Telemedizin und smarte Steuerung

Ein weiterer Schwerpunkt der Zukunftsvereinbarung liegt auf dem Ausbau telemedizinischer Angebote. Diese sollen nicht nur neue Versorgungsformen ermöglichen, sondern auch gezielt zur Patientenlenkung beitragen, Wartezeiten verkürzen und Spitalsambulanzen entlasten.

Für Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, ist die e-card „mehr als eine Karte“ – sie sei das Fundament für ein umfassendes digitales Service‑Ökosystem, das Versicherten sowie Ärztinnen und Ärzten gleichermaßen Vorteile bringe.


Praxisnähe als Erfolgsfaktor

Ein zentrales Anliegen der Ärzteschaft: Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Bedienerfreundlichkeit, Integration in den Ordinationsalltag und ein klarer Kosten‑Nutzen‑Fokus sind daher explizit Teil der Vereinbarung.

Besonders sichtbar wird das beim Thema Diagnosecodierung. Zwischen Januar und Juni 2026 ist eine Pilotphase vorgesehen, um eine gesetzeskonforme, praxisnahe und qualitativ hochwertige Lösung zu entwickeln. Ziel ist eine strukturierte, digitale Diagnoseerfassung mit Mehrwert – für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie die Gesundheitspolitik.


Gemeinsames Signal für ein solidarisches Gesundheitssystem

Bundesministerin Korinna Schumann bezeichnet die Vereinbarung als starkes politisches und systemisches Signal: Digitalisierung bedeute – richtig eingesetzt – weniger Bürokratie, klarere Abläufe und mehr Zeit für die Versorgung der Menschen. Dass Sozialversicherung und Ärztekammer diesen Weg gemeinsam gehen, sei alles andere als selbstverständlich.

Auch Claudia Neumayer‑Stickler, Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, betont das langfristige Ziel: digitale Services, die Menschen von der Geburt bis zur Pension begleiten – barrierefrei, effizient und serviceorientiert.

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