Zum Praxisalltag von TherapeutInnen zählt nicht nur die Arbeit mit PatientInnen, sondern auch das Erstellen von Gutachten und Attesten sowie das Durchführen von Prüfungen. Wir geben dir einen Überblick über alle therapeutischen Fachrichtungen hinweg.
Gutachten, Atteste, Befundberichte, Stellungnahmen – therapeutische Berufe in Österreich umfassen weit mehr als Behandlung und Therapiestunden. Je nach Fachrichtung gehören formelle Bescheinigungen fest zum Berufsalltag: Manchmal sind sie gesetzlich vorgeschrieben, manchmal öffnen sie zusätzliche Tätigkeitsfelder, und manchmal tauchen sie einfach zwischendurch im Praxisalltag auf.
Wir geben dir einen strukturierten Überblick, was in deiner Berufsgruppe möglich und relevant ist. Wichtig vorab: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen zu deiner individuellen Situation wende dich an deine Berufsvertretung oder an eine auf Gesundheitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
Inhalt
Gutachten, Attest, Befund – was ist eigentlich der Unterschied?
Bevor wir einsteigen, kurz zur Begriffsklärung, denn im Alltag werden diese Begriffe oft durcheinandergeworfen:
- Attest ist eine kurze, meist standardisierte schriftliche Bestätigung eines Sachverhalts (z. B. Krankschreibung, Turnbefreiung).
- Befundbericht dokumentiert das Ergebnis einer klinischen Untersuchung oder Behandlung – relevant vor allem für Krankenkassen und weiterbehandelnde Stellen.
- Gutachten ist eine ausführlichere, fachlich begründete Stellungnahme zu einer konkreten Fragestellung, häufig im Auftrag von Gerichten, Behörden oder Sozialversicherungsträgern.
Die Anforderungen an Qualität, Umfang und Qualifikation steigen mit dem Formalisierungsgrad – ein Gerichtsgutachten setzt in der Regel eine Bestellung als gerichtlich beeidete Sachverständige bzw. gerichtlich beeideter Sachverständiger nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) voraus.
🧠 Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
Klinische Psychologinnen und Psychologen sind in Österreich eine der gutachterlich am stärksten beanspruchten Berufsgruppen überhaupt – was viele angehende Fachkräfte so vielleicht nicht auf dem Radar haben.
Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung
Das ist das Gutachten, das viele Menschen mit den Stichworten „Psychologie und Gutachten“ in Verbindung bringen. Wer in Österreich eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen möchte, benötigt seit 1997 ein klinisch-psychologisches Gutachten über die waffenrechtliche Verlässlichkeit. Geprüft wird, ob die Person dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig einzusetzen.
Achtung Neuerung: Mit dem neuen Waffengesetz, das am 28. April 2026 in Kraft getreten ist, wurde das Begutachtungsverfahren deutlich verschärft. Es gibt jetzt mehrstufige Verfahren, die Kosten sind gestiegen, und nach fünf Jahren ist eine Wiederholungsbegutachtung vorgesehen. Wer als Gutachterin oder Gutachter tätig sein will, muss beim Bundesministerium für Inneres zugelassen sein.
Rechtsgrundlage: § 8 Waffengesetz 1996 (WaffG) | 1. Waffenverordnung (1. WaffV)
Familienpsychologische Gutachten
Zu den sensibelsten – und anspruchsvollsten – Aufgaben zählen Gutachten in familienrechtlichen Verfahren. Gerichte beauftragen Klinische Psychologinnen und Psychologen zur Beurteilung von Obsorge und Besuchsrecht, Kindeswohlgefährdung, Fremdunterbringung und der Frage, welche Lebenssituation dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Rechtsgrundlage: ABGB §§ 138 ff. | Außerstreitgesetz (AußStrG)
Gutachten zur Erwachsenenvertretung (früher: Sachwalterschaft)
Wenn Gerichte prüfen müssen, ob eine Person ihre Angelegenheiten selbst regeln kann, brauchen sie eine psychologische oder psychiatrische Facheinschätzung. Klinische Psychologinnen und Psychologen können dabei die Frage der Geschäfts- und Urteilsfähigkeit beurteilen.
Rechtsgrundlage: ABGB §§ 268 ff.
Straf- und rechtspsychologische Gutachten
Im Strafverfahren sind klinisch-psychologische Gutachten zu Zurechnungsfähigkeit, Rückfallrisiko, Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen (insbesondere bei Minderjährigen), Verhandlungs- und Vernehmungsfähigkeit sowie bei der bedingten Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug gefragt.
Für diese Gutachten ist die Bestellung als gerichtlich beeidete Sachverständige bzw. beeideter Sachverständiger über den Hauptverband der gerichtlichen Sachverständigen und die Gerichtssachverständigenliste der Justizbehörden erforderlich.
Rechtsgrundlage: Strafprozessordnung (StPO) | Strafgesetzbuch (StGB)
Arbeits- und sozialrechtliche Gutachten
Klinisch-psychologische Expertise ist auch, wenn es um Berufsunfähigkeit, Invalidität und Rehabilitationsfähigkeit geht, gefragt. Pensionsversicherungsträger und Arbeitsgerichte beauftragen entsprechende Gutachten, wenn es um die Leistungsfähigkeit im Beruf geht.
Rechtsgrundlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) | Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Neuropsychologische Gutachten
Neuropsychologische Befunde werden vor allem im Rahmen von Rehabilitationsentscheidungen, bei Fragen zur Berufswahl oder Umschulung sowie in arbeits-, sozial- und strafrechtlichen Verfahren eingeholt. Sie beurteilen kognitive Funktionen wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Exekutivfunktionen.
Rechtsgrundlage: je nach Kontext ASVG | StPO | Zivilrecht
Asyl- und Traumagutachten
Ein oft unterschätztes oder wenig bekanntes, aber wichtiges Einsatzgebiet: Klinische Psychologinnen und Psychologen können im Asylverfahren Gutachten zu Traumafolgestörungen erstellen, die für die Beurteilung des Schutzbedarfs von Asylsuchenden relevant sind.
Rechtsgrundlage: Asylgesetz 2005 (AsylG)
Gesundheitspsychologische Gutachten
Gesundheitspsychologinnen und -psychologen erstellen zudem Gutachten zu gesundheitsbezogenem Risikoverhalten sowie im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung – etwa bei Fragen zu Suchtverhalten oder arbeitsbedingtem Stress.
Gut zu wissen: Die Erstellung klinisch-psychologischer und gesundheitspsychologischer Gutachten ist durch die Gutachterrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) geregelt. Diese legt Qualitätskriterien, formale Anforderungen und berufsethische Grundsätze fest.
💬 Psychotherapie
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind im österreichischen Sachverständigenwesen unter der Fachgebietsnummer 12.01 im Hauptverband der gerichtlichen Sachverständigen gelistet. Auch sie können – nach entsprechender Zertifizierung – als Gerichtssachverständige tätig werden.
Pflegschaftsgutachten (Obsorge)
Ähnlich wie Klinische Psychologinnen und Psychologen können zertifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in familienrechtlichen Verfahren Stellung nehmen – insbesondere zu Fragen des Kindeswohls, der Erziehungsfähigkeit und der emotionalen Situation von Kindern in Trennungssituationen.
Rechtsgrundlage: ABGB §§ 138 ff. | Außerstreitgesetz (AußStrG)
Gutachten zur Arbeitsfähigkeit
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können aus ihrer fachlichen Perspektive zur psychotherapeutischen Einschätzung der Berufsfähigkeit Stellung nehmen – etwa im Kontext von Burn-out, Depressionen oder Angststörungen, die eine Berufsausübung beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage: ASVG | Arbeitsrecht
Stellungnahmen zur Behandlungsindikation
Eine besondere Rolle spielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Frage, ob eine bestimmte Therapieform wissenschaftlich fundiert und für eine konkrete Situation indiziert ist. Die Beurteilung der wissenschaftlichen Fundiertheit psychotherapeutischer Behandlung obliegt nach dem Psychotherapiegesetz ausschließlich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Rechtsgrundlage: Psychotherapiegesetz (PthG)
💊 Psychiatrie (Fachärztinnen und Fachärzte)
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie nehmen in mehreren gesetzlich geregelten Verfahren eine zentrale Rolle ein – teils sind ihre Gutachten sogar zwingend vorgeschrieben.
Unterbringungsgutachten
Das Unterbringungsgesetz (UbG) schreibt vor, dass eine psychiatrische Zwangsunterbringung nur auf Basis eines ärztlichen Zeugnisses – in der Regel von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie – und einer anschließenden richterlichen Prüfung erfolgen darf. Ein besonders verantwortungsvoller Bereich, der hohe fachliche und ethische Sorgfalt erfordert.
Rechtsgrundlage: Unterbringungsgesetz (UbG)
Psychiatrische Gutachten im Strafrecht
Im Strafverfahren sind psychiatrische Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit (§ 11 StGB) und zur Frage des Maßnahmenvollzugs (§ 21 StGB) unverzichtbar. Hierbei geht es um die Frage, ob eine Person zum Tatzeitpunkt die Fähigkeit hatte, das Unrecht ihrer Tat einzusehen und danach zu handeln.
Rechtsgrundlage: § 11 StGB | § 21 StGB | StPO
Fachärztliche Stellungnahme im Führerscheinverfahren
Wenn der Amtsarzt oder die Amtsärztin im Rahmen einer Führerscheinuntersuchung Hinweise auf psychiatrische Erkrankungen oder Suchtmittelkonsum feststellt, kann eine fachärztliche Stellungnahme durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater angeordnet werden.
Rechtsgrundlage: Führerscheingesetz (FSG) | FSG-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
Suchtgutachten
Im Kontext des Suchtmittelgesetzes (SMG) – etwa bei Substitutionsbehandlungen oder im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums – erstellen Psychiaterinnen und Psychiater Gutachten zur Abhängigkeit und Behandlungsfähigkeit.
Rechtsgrundlage: Suchtmittelgesetz (SMG) | Führerscheingesetz (FSG)
Gutachten zur Erwachsenenvertretung
Auch hier ist psychiatrische Expertise gefragt: Bei der Prüfung, ob eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern, wird neben oder anstelle einer psychologischen Einschätzung häufig ein psychiatrisches Gutachten eingeholt.
Rechtsgrundlage: ABGB §§ 268 ff.
💪 Physiotherapie
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind in erster Linie behandelnde Fachkräfte – das Gutachtenwesen spielt eine kleinere, aber nicht unwichtige Rolle.
Befundberichte und Therapieberichte
Im Rahmen des Kassenvertrags mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind Befundberichte und Therapieberichte ein fixer Bestandteil der Dokumentationspflicht. Sie bilden die Grundlage für die Kassenabrechnung und sind bei Folgeverordnungen, Rehabilitationsanträgen und der Hilfsmittelversorgung relevant.
Rechtsgrundlage: ÖGK-Rahmenvereinbarung Physiotherapie
Funktionsstatus für Rehabilitation und Hilfsmittel
Ein fundierter physiotherapeutischer Funktionsstatus – also die systematische Erfassung von Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Alltagsfunktion – ist häufig die Basis für Anträge bei Unfallversicherung oder Pensionsversicherung sowie für die Verordnung von Hilfsmitteln.
Rechtsgrundlage: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) | ASVG
Fahreignungsassessment (in Zusammenarbeit)
In enger Zusammenarbeit mit Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie Amtsärztinnen und Amtsärzten kann ein physiotherapeutisches Assessment Teil der Beurteilung der Fahrtauglichkeit nach schweren Erkrankungen oder Verletzungen sein.
Rechtsgrundlage: Führerscheingesetz (FSG) | FSG-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
✋ Ergotherapie
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten bringen eine besondere Perspektive ein: Sie beurteilen, wie Menschen ihren Alltag bewältigen – und das ist in mehr formellen Verfahren relevant, als man auf den ersten Blick denken würde.
Befundberichte und Therapieberichte
Wie in der Physiotherapie sind Befundberichte und Therapieberichte für Kassen und Rehabilitationsträger ein Kernbestandteil der ergotherapeutischen Dokumentation.
Rechtsgrundlage: ÖGK-Rahmenvereinbarung Ergotherapie
Alltagskompetenz-Assessment (ADL)
Die Beurteilung der Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) durch Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten ist ein anerkanntes Instrument bei der Pflegegeldeinstufung und bei der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen. Ein sorgfältig dokumentiertes ADL-Assessment kann maßgeblich über die Pflegegeldstufe einer Person mitentscheiden.
Rechtsgrundlage: Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Fahreignungsassessment
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sind in Österreich eine anerkannte Berufsgruppe für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit nach erworbenen Erkrankungen oder Verletzungen – etwa nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder orthopädischen Eingriffen. Diese Beurteilung erfolgt in Abstimmung mit dem Amtsarzt oder der Amtsärztin.
Rechtsgrundlage: Führerscheingesetz (FSG) | FSG-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
🗣️ Logopädie
Logopädinnen und Logopäden sind in formellen Begutachtungsverfahren weniger präsent als die bisher genannten Berufsgruppen – aber auch hier gibt es klar definierte Dokumentations- und Stellungnahmepflichten.
Befundberichte und Therapieberichte
Auch in der Logopädie sind Befundberichte und Therapieberichte im Rahmen der ÖGK-Rahmenvereinbarung verpflichtend und bilden die Abrechnungsgrundlage.
Rechtsgrundlage: ÖGK-Rahmenvereinbarung Logopädie
Schluck- und Sprachbefund
Logopädinnen und Logopäden erstellen auf ärztliche Verordnung hin Schluck- und Sprachbefunde, die für die Diagnosestellung bei Dysphagien, Aphasien oder neurologisch bedingten Sprachstörungen sowie für die Reha-Planung und Kostformempfehlung entscheidend sind.
Rechtsgrundlage: Ärztliche Verordnung | MTD-Gesetz
Stellungnahmen zur Sonderbeschulung
Wenn es um die Frage geht, ob ein Kind aufgrund einer Kommunikations- oder Sprachstörung einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat oder eine spezielle schulische Förderung benötigt, kann eine logopädische Stellungnahme Teil des Entscheidungsverfahrens sein.
Rechtsgrundlage: Schulunterrichtsgesetz (SchUG)
Was bedeutet das für deine Praxis?
Gutachten und Atteste sind kein Randthema für spezialisierte Großpraxen. Sie sind Teil des therapeutischen Berufsalltags – manche davon alltäglich und kurz, wie der Therapiebericht, andere anspruchsvoll und zeitintensiv, wie ein familienpsychologisches Gutachten.
Wenn du in diesem Bereich aktiver werden möchtest, lohnt sich ein Blick auf die Richtlinien für Eintragungswerber sowie auf die Fortbildungsangebote deiner Berufsvertretung.
Und nochmals der Hinweis: Bevor du in einem neuen Gutachtenbereich tätig wirst, kläre die formalen Voraussetzungen – es kann Qualifikationsnachweise, behördliche Zulassungen oder eine Haftpflichtversicherung erfordern. Deine Berufsvertretung ist hier die erste Anlaufstelle:
- Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie | boep.or.at
- Psychotherapie | psychotherapie.at
- Psychiatrie | oegpp.at
- Physiotherapie | physioaustria.at
- Ergotherapie | ergotherapie.at
- Logopädie | logopaedieaustria.at
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