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Hygienemaßnahmen in deiner Praxis: Vorgaben und Tipps für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

Gesetzliche Anforderungen in Österreich und Deutschland und praktische Hinweise zur optimalen Umsetzung der Hygienemaßnahmen in deiner Praxis.

Eine hygienisch einwandfreie Praxis ist essenziell, um das Wohlbefinden und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten sowie Therapeutinnen und Therapeuten zu gewährleisten. Gerade in Therapie-Praxen der Fachrichtungen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, in denen mitunter direkter körperlicher Kontakt zu den Behandelten besteht, ist die Einhaltung der Hygienestandards unerlässlich. Wir geben einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und Österreich, zeigen die Unterschiede zwischen beiden Ländern auf und geben wertvolle Tipps zur Umsetzung in der Praxis.


Gesetzliche Vorgaben in Deutschland

In Deutschland gibt es keine einheitliche Hygieneverordnung für Therapie-Praxen, jedoch sind Hygienemaßnahmen in verschiedenen Gesetzen und Richtlinien geregelt, an denen man sich orientieren kann. Eine erste Richtlinie bietet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zudem gibt es berufsgenossenschaftliche Vorgaben und Empfehlungen, wie beispielsweise von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Unter dem Bereich „Gesund im Betrieb” finden sich auf der Webseite des BGW Themen wie „Gesunde Haut” oder „Infektionsschutz, Hygiene, Biostoffe”, an denen man den eigenen Hygieneplan ausrichten kann. Zudem bietet sie in ihrem Medien-Center zahlreiche Arbeitshilfen und Richtlinien. So beispielsweise auch Hautschutz- und Händehygienepläne für die Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Einfach die Fachrichtung in der Suche eingeben und jene Dokumente auswählen, die für den Praxisalltag hilfreich sind. 

Unterschiedliche Bundesländer haben unterschiedliche Hygienevorschriften. Hier empfiehlt es sich also, im Speziellen jene Vorschriften oder Empfehlungen zu beachten, die im Bundesland gelten, in dem sich die eigene Praxis befindet. Die Berufsverbände der einzelnen Fachrichtungen sind ebenfalls eine gute Adresse, um die Richtlinien für den praxiseigenen Hygieneplan abzuklären. Meist sind die genauen Infos in den Mitgliederbereichen der Websites der Verbände zu finden: 

Die Einrichtung deiner Praxis trägt nicht nur zu deinem und dem Wohlbefinden deiner Patientinnen und Patienten bei, sondern erleichtert auch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.

Lies mehr dazu in unserem Artikel über Healing Architecture!


Gesetzliche Vorgaben in Österreich

In Österreich unterliegt die Hygiene in Therapie-Praxen mehreren gesetzlichen Regelungen. Orientieren können sich Therapeutinnen und Therapeuten zum einen am Medizinproduktegesetz, das beispielsweise das Betreiben, Reinigen und Instandhalten von Medizinprodukten festlegt. Zum anderen am ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, dessen Regelungen zur Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz man natürlich auch anwenden kann, wenn man keine Angestellten in der Praxis hat. Des Weiteren regelt das Epidemiegesetz Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin stellt ein Expertisen-Verzeichnis mit Produkten zur Verfügung, die für die unterschiedlichen Desinfektionsbereiche verwendet werden können. 

Die Berufsverbände der Fachrichtungen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie geben detaillierte Hygienevorgaben aus, die regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Auch hier sind Infos zu Richtlinien oftmals im Mitgliederbereich abrufbar: 

Ein Punkt, der in erweiterter Form mit Hygienekonzepten für die Praxis zusammenhängt: In Österreich gibt es spezifische Vorschriften zu räumlichen Gegebenheiten, die Therapie-Praxen erfüllen müssen. So muss eine Physiotherapiepraxis in Österreich mindestens 40 m² Nutzfläche aufweisen, wobei ein Behandlungsraum mindestens 16 m² groß sein muss. Für Gruppentherapien sind mindestens 20 m² erforderlich.

Was beide Länder verbindet, ist, dass Therapiepraxen ein Hygienekonzept bzw. einen Hygieneplan vorlegen müssen und vor allem auch mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder im Zuge einer Gemeinschaftspraxis klar regeln müssen, wer wofür verantwortlich ist. 


Praktische Tipps zur Umsetzung der Hygienestandards

Auch wenn die Vorgaben und Richtlinien in Deutschland und Österreich variieren, so gibt es doch gewisse Basics, die als Leitlinien dienen können und die man bei der Gestaltung der Praxis und im laufenden Alltag auf alle Fälle in das Hygienekonzept einbauen sollte. 

Einrichtung der Praxis

  • Waschbecken und Desinfektionsstationen: In jedem Behandlungsraum sollte ein Handwaschbecken mit fließendem Wasser vorhanden sein.
  • Seifenspender und Papierhandtücher: Berührungslose Spender reduzieren das Infektionsrisiko.
  • Abfallentsorgung: Ein geschlossenes Abfallsystem sorgt für eine sichere Entsorgung von Einwegmaterialien.

Reinigung und Desinfektion

  • Flächendesinfektion: Liegen, Tische und Geräte müssen nach jeder Nutzung desinfiziert werden. Einweg-Papierauflagen können zusätzlich für Sicherheit sorgen. 
  • Bodenhygiene: Regelmäßige Reinigung mit geeigneten Desinfektionsmitteln.
  • Lüftung: Regelmäßiges Lüften und/oder Luftfiltergeräte verbessern die Luftqualität.

Dekoration und Ausstattung

  • Minimalismus bevorzugt: Vermeide schwer zu reinigende Deko-Elemente wie Teppiche oder Vorhänge.
  • Waschbare Materialien: Behandlungsstühle und Polster sollten abwischbar und desinfizierbar sein, ohne dass sie schnell abgenutzt aussehen.
  • Hygienepläne sichtbar aushängen: Dies erinnert Personal sowie Patientinnen und Patienten an wichtige Hygienemaßnahmen.

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