Als selbstständige Therapeutin oder selbstständiger Therapeut im Ausland zu arbeiten, kann viele Vorteile haben, erfordert aber eine gute Vorbereitung. Wir zeigen dir die wichtigsten rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Aspekte im Überblick.
Manchmal kann eine neue Perspektive richtig gut tun und das nicht nur philosophisch gesehen. Ob du in Grenznähe zu einem anderen Land wohnst, dich die Lebens- und Arbeitsbedingungen woanders mehr ansprechen oder dich einfach nach einiger Zeit im eigenen Land das Fernweh gepackt hat – als selbstständige Therapeutin oder selbstständiger Therapeut im Ausland zu arbeiten, kann seinen Reiz und viele unterschiedliche Gründe haben. Dabei gilt es jedoch, einige rechtliche Aspekte vorab zu bedenken.
Die Arbeit im Ausland sollte immer mit ausreichend Vorlaufzeit und sorgfältig geplant werden. Wir möchten und können dir mit diesem Artikel nur einen Überblick bzw. eine Art Reminder bereitstellen. Welche Aspekte ganz konkret zu bedenken sind, hängt sehr davon ab, in welches Land – innerhalb der EU, außerhalb der EU oder in Übersee – du umziehen möchtest und ob es ein Umzug auf Zeit ist. Vielleicht willst du deinen Wohnsitz auch weiterhin in Österreich oder Deutschland behalten und nur ab und an im benachbarten Ausland arbeiten. Es gibt in diesem Bereich sehr viele unterschiedliche Szenarien, die immer ganz konkret mit einer Rechts- und Steuerberatung deines Vertrauens besprochen werden sollten. So kannst du sichergehen, dass du gut vorbereitet bist und sich die Arbeit im Ausland auch wirklich auszahlt.
Was wir mit diesem Artikel für dich tun können: Dir einen Überblick darüber geben, was zu beachten ist, woran du rechtzeitig denken solltest, wie es in Bezug auf Versicherungen aussieht und wie du Doppelbesteuerung vermeiden kannst. Da wir auch auf das Beispiel mit grenzüberschreitender Arbeit etwas eingehen möchten, fokussieren wir uns auf die Arbeit im EU-Ausland. Let’s go!
Inhalt
Berufsqualifikationen: Anerkennung prüfen
Wer in einem anderen EU-Land arbeiten möchte, muss seine Berufsqualifikation anerkennen lassen, da Gesundheitsberufe in fast allen EU-Staaten reglementiert sind. Mitunter gibt es auch sehr unterschiedliche Bildungswege, die zur Erlangung der jeweiligen Berufsqualifikation notwendig sind. Dazu gehört in der Regel das Einreichen von Ausbildungsnachweisen. Gegebenenfalls benötigt man auch einen Nachweis über Berufserfahrung sowie, je nach Land, ein Sprachzertifikat. Zudem ist in vielen Ländern eine Registrierung bei einer Gesundheitskammer oder einem Berufsverband erforderlich. Da manche Staaten eine lokal gültige Berufshaftpflichtversicherung voraussetzen, sollte geprüft werden, ob die eigene Versicherung auch im Zielland gültig ist.
Sozialversicherung: Doppelbesteuerung vermeiden
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sozialversicherung. Innerhalb der EU gilt, dass man grundsätzlich in dem Land sozialversichert ist, in dem man arbeitet. Wer nur für eine begrenzte Zeit im Ausland tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem A1-Formular – sowohl in Österreich als auch in Deutschland – in der heimischen Sozialversicherung bleiben. Steuerliche Aspekte spielen ebenfalls eine zentrale Rolle, insbesondere wenn Einkünfte in zwei Ländern erzielt werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit einer Steuerberatung zu klären, ob eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann oder eine steuerliche Registrierung im Gastland erforderlich ist.
Grenzüberschreitend: Länderübergreifende Praxis
Falls Therapeutinnen und Therapeuten in einer Grenzregion leben und regelmäßig Patientinnen und Patienten im Nachbarland behandeln, gelten besondere Vorschriften. In vielen Ländern muss die berufliche Tätigkeit gemeldet werden, selbst wenn es sich nur um Hausbesuche handelt. Zudem sollte überprüft werden, ob Rechnungen mit einer speziellen Registrierungsnummer ausgestellt werden müssen. In Deutschland sind grenzüberschreitende Hausbesuche beispielsweise möglich, während Frankreich zusätzliche formale Anforderungen stellt. Wie auch schon an anderer Stelle erwähnt, muss auch bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung in solchen Fällen geprüft werden, ob sie im Nachbarland Schutz bietet. Falls dem nicht so ist, sollte unbedingt eine zusätzliche Versicherung für das entsprechende Land abgeschlossen werden.
Zweitpraxis: Doppelt tätig
Wer seine Praxis in der Heimat beibehält, aber zusätzlich in einem anderen EU-Land angestellt arbeitet oder eine Zweitpraxis eröffnet, muss die Sozialversicherungspflicht klären. Wer in zwei Ländern tätig ist, muss mit dem A1-Formular nachweisen, in welchem Land die Sozialversicherungspflicht besteht. Zudem können steuerliche Pflichten in beiden Ländern entstehen. Die Anforderungen an die Berufszulassung unterscheiden sich je nach Land, sodass es notwendig sein kann, sich sowohl für die Anstellung als auch für die Selbstständigkeit separat registrieren zu lassen.
Ob ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Ausland, eine grenzüberschreitende Tätigkeit oder eine zweite Anstellung – eine gute Planung ist essenziell. Nochmals zusammengefasst: Es empfiehlt sich, sich frühzeitig um die Berufsanerkennung, eine gültige Berufshaftpflichtversicherung sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu kümmern. Unterstützung bieten dabei Steuer- und Rechtsberatung, aber auch die jeweiligen Berufsverbände im eigenen Land, die speziell zu besonderen Anforderungen bei der Berufsanerkennung weiterhelfen können.
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