Was dürfen klassische, was sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker? Ein Überblick über Unterschiede in Ausbildung, Befugnissen und Tätigkeitsbereichen.
In Deutschland gibt es verschiedene Formen der heilkundlichen Tätigkeit außerhalb der ärztlichen Versorgung. Besonders häufig begegnet man dem klassischen Heilpraktiker / der klassischen Heilpraktikerin und dem sogenannten sektoralen Heilpraktiker / der sektoralen Heilpraktikerin. Beide dürfen heilkundlich tätig sein, doch unterscheiden sie sich deutlich in Ausbildung, Zulassung und Tätigkeitsumfang.
Inhalt
- Klassische Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker: Ganzheitlich und breit aufgestellt
- Sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker: Spezialisiert mit eingeschränkter Heilerlaubnis
- Sonderfall: Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker für Psychotherapie
- Zusammenfassung: Die zentralen Unterschiede im Überblick
Klassische Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker: Ganzheitlich und breit aufgestellt
Ein „voller“ Heilpraktiker bzw. eine „volle“ Heilpraktikerin – häufig einfach nur Heilpraktiker oder Heilpraktikerin genannt – ist eine Person, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten hat. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine umfassende Ausbildung, die mit einer Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt abschließt.
Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen dürfen eigenständig medizinische Diagnosen stellen und Therapien durchführen. Ihre Herangehensweise ist meist ganzheitlich und die angewandten Behandlungsmethoden können sehr vielfältig sein – von Pflanzenheilkunde über Homöopathie bis hin zu osteopathischen oder chiropraktischen Maßnahmen. Auch invasive Verfahren wie das Arbeiten mit Nadeln – etwa in der Akupunktur – sind erlaubt.
Sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker: Spezialisiert mit eingeschränkter Heilerlaubnis
Im Gegensatz dazu ist der sektorale Heilpraktiker oder die sektorale Heilpraktikerin eine Person, die bereits eine staatlich anerkannte therapeutische Ausbildung in einem bestimmten medizinischen Fachgebiet abgeschlossen hat – zum Beispiel in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Durch eine zusätzliche, meist kürzere Weiterbildung und mit einem entsprechenden Zertifikat kann sie eine „sektorale“ Heilpraktikererlaubnis beantragen. Diese erlaubt es, innerhalb des eigenen Fachgebiets Diagnosen zu stellen und Behandlungen eigenverantwortlich durchzuführen – ohne ärztliche Anordnung.
Allerdings ist das Tätigkeitsfeld klar begrenzt auf den jeweiligen Sektor. Auch sind invasive Verfahren ausgeschlossen, ebenso wie osteopathische und chiropraktische Maßnahmen – diese bleiben dem klassischen Heilpraktiker vorbehalten.
Die Aufgaben eines sektoralen Heilpraktikers umfassen typischerweise Therapie, Beratung, Prävention und Rehabilitation im jeweiligen Spezialbereich. Die Genehmigung wird in der Regel auf Basis der eingereichten Unterlagen – also ohne eigene Prüfung – vom Gesundheitsamt erteilt.
Sonderfall: Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker für Psychotherapie
Einen Sonderstatus nimmt der sogenannte Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin für Psychotherapie ein. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine sektorale Heilerlaubnis, allerdings mit dem Fokus auf psychische Erkrankungen. Auch hier ist eine Prüfung beim Gesundheitsamt notwendig, die sich ausschließlich auf das Gebiet der Psychotherapie bezieht.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen psychische Diagnosen stellen und eigenständig psychotherapeutische Behandlungen durchführen, sofern sie über eine entsprechende Ausbildung in einem anerkannten psychotherapeutischen Verfahren verfügen.
Zusammenfassung: Die zentralen Unterschiede im Überblick
Der Hauptunterschied zwischen einer klassischen Heilpraktikerin / einem klassischen Heilpraktiker und einer sektoralen Heilpraktikerin / einem sektoralen Heilpraktiker liegt in der Breite der Befugnisse und der Qualifikation:
- Ausbildung: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker absolvieren eine umfassende Ausbildung und müssen eine staatliche Prüfung bestehen. Sektorale Heilpraktikerinnen und sektorale Heilpraktiker bauen auf einem bereits erlernten, geprüften Gesundheitsberuf auf und erweitern diesen gezielt für ihr Fachgebiet.
- Tätigkeitsfeld: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten ganzheitlich und dürfen ein breites Spektrum an Beschwerden behandeln. Sektorale Heilpraktikerinnen und sektorale Heilpraktiker sind in ihrem spezifischen Fachgebiet tätig und dürfen nur in diesem Rahmen eigenverantwortlich therapieren.
- Methoden: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben Zugang zu unterschiedlichen Behandlungsverfahren, einschließlich invasiver Methoden. Diese sind sektoralen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern grundsätzlich nicht erlaubt.
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