Das Informationsfreiheitsgesetz bietet neue Chancen – besser recherchieren, weiterbilden und Patientinnen und Patienten informieren.
Mit September 2025 ist in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass das verfassungsrechtliche Amtsgeheimnis mit 01. September 2025 aufgehoben wurde. Stattdessen ist das grundrechtlich verankerte Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen in Kraft getreten. Gleichzeitig verpflichten sich Behörden zur proaktiven Veröffentlichung relevanter Informationen, sofern keine schutzwürdigen Geheimhaltungsgründe bestehen.
Inhalt
Neue Transparenz: Die zwei Säulen der Informationsfreiheit
Das neue Informationsfreiheitsgesetz fußt auf zwei Säulen:
Proaktive Veröffentlichung
Behörden müssen Informationen von allgemeinem Interesse (z. B. Studien, Gutachten, Berichte, Verträge) über das zentrale Informationsregister bereitstellen, sobald sie verfügbar sind und keine Geheimhaltungsgründe dagegen sprechen.
Zugang auf Antrag
Jede Person – also auch Therapeutinnen und Therapeuten – kann formlos Informationsbegehren stellen. Die Behörde muss in der Regel binnen vier Wochen antworten. Ist es der Behörde nicht möglich, innerhalb von vier Wochen Auskunft zu geben – etwa weil besondere Gründe vorliegen oder noch betroffene Personen angehört werden müssen –, darf sie sich bis zu vier Wochen länger Zeit nehmen.
Zu beachten ist jedoch, dass auch bei dieser neuen Gesetzgebung Ausnahmen gelten. Informationen dürfen nicht veröffentlicht oder herausgegeben werden, wenn beispielsweise
- die nationale Sicherheit betroffen ist,
- Betriebsgeheimnisse oder Datenschutzbelange bestehen,
- die Vorbereitung einer Entscheidung beeinträchtigt wäre, oder
- Persönlichkeitsrechte und geistiges Eigentum berührt sind.
Wichtig: Auch bei personenbezogenen Daten kommt es auf eine Interessenabwägung an – Datenschutz ist kein absoluter Ausschlussgrund.
Wo und wie: Geltungsbereich, Umsetzung und Begleitung
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt für den Bund, die Länder und Gemeinden – wobei Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern nicht zur proaktiven Veröffentlichung verpflichtet sind, aber auf Anfrage dennoch Auskünfte erteilen müssen. Auch staatsnahe Organisationen wie bestimmte Fonds und Anstalten unter der Kontrolle öffentlicher Rechnungshöfe sind einbezogen. Börsennotierte Unternehmen jedoch nicht.
Die Datenschutzbehörde begleitet Behörden mit Leitfäden, Schulungen und technischen Leitlinien – insbesondere auch zur Rechtslage bei Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Gemeindebund unterstützt Gemeinden mit Webinaren, Fachliteratur und rechtlicher Beratung.
Neue Chancen: Bedeutung für Therapeutinnen und Therapeuten
Therapeutinnen und Therapeuten erhalten erstmals einen klar geregelten Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen. Für die tägliche Arbeit, die eigene Weiterbildung und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten eröffnet das zahlreiche Vorteile.
Mehr Wissen für die eigene Weiterbildung
Therapeutinnen und Therapeuten können künftig über das zentrale Informationsregister direkt auf aktuelle Studien, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen zugreifen, die von Behörden veröffentlicht werden. Damit entfällt der bisher oft mühsame Umweg über Anfragen oder Drittquellen. Diese gesicherte Informationsbasis unterstützt dabei, fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben – sei es im Bereich Prävention, Gesundheitsförderung oder Finanzierung neuer Versorgungsmodelle.
Fundierte Recherche für die Praxis
Durch das Antragsrecht können Therapeutinnen und Therapeuten gezielt Informationen einholen, die für ihre tägliche Arbeit relevant sind – beispielsweise zu regionalen Gesundheitsprojekten, Fördermöglichkeiten oder gesundheitspolitischen Entwicklungen. Das erleichtert nicht nur die fachliche Orientierung, sondern stärkt auch die Position im Austausch mit Patientinnen und Patienten sowie Kolleginnen und Kollegen.
Aufbereitung für Patientinnen und Patienten sowie die Öffentlichkeit
Ein weiterer Vorteil liegt in der Weitergabe der gewonnenen Informationen. Blogartikel auf der eigenen Website, Newsletter oder Beiträge in sozialen Medien lassen sich künftig noch fundierter gestalten, da offizielle Daten und Gutachten als Quelle dienen können. Das schafft Transparenz, fördert Vertrauen und stärkt die eigene Sichtbarkeit im Gesundheitsbereich.
Langfristige Wirkung für die Profession
Die Nutzung der neuen Informationsrechte trägt nicht nur zur individuellen Weiterbildung bei, sondern hat auch einen langfristigen Effekt: Inhalte, die auf offiziellen Quellen beruhen, bieten großes Potenzial für nachhaltige Backlinks von Medien und Behörden. So können Therapeutinnen und Therapeuten ihre Online-Präsenz und Reputation gezielt ausbauen.
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