Was Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland bei der Abrechnung nach EBM und GOP beachten müssen – mit Ziffernübersicht, Bezugspersonenstunden und Steigerungssätzen.
Für psychotherapeutische Leistungen sind in Deutschland bestimmte Abrechnungssysteme anzuwenden, je nachdem, ob die Leistung über die Krankenkassen oder privat verrechnet wird. Wir geben dir einen Überblick über die Strukturen und Funktionsweisen der Abrechnungssysteme sowie über wichtige Gebührenordnungspositionen.
Inhalt
- Auf einen Blick: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
- Auf einen Blick: Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP)
- EBM vs. GOP: Die Unterschiede zusammengefasst
- Auf Nummer sicher: Wichtige Gebührenordnungspositionen und Ziffern
- Sonderpunkt: Bezugspersonenstunden in der psychotherapeutischen Abrechnung
- Von 1 bis 3,5: Was ist ein Steigerungssatz?
- Schwarz auf Weiß: Wichtige Punkte bei der Erstellung von Privatrechnungen
- Weiterbildung: EBM und GOP noch besser verstehen
Auf einen Blick: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Was ist der EBM?
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das zentrale Abrechnungssystem für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Er wird vom Bewertungsausschuss erstellt, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zusammensetzt.
Struktur und Funktionsweise
- EBM-Nummer: Jede abrechnungsfähige Leistung ist mit einer fünfstelligen Gebührenordnungsposition versehen. Diese Nummern sind nach Fachgruppen und Leistungsarten gegliedert.
- Punktbewertung: Leistungen werden in Punkten bewertet, nicht in Euro. Das Honorar ergibt sich durch Multiplikation der Punkte mit einem regional festgelegten Punktwert.
- Leistungskategorien: Der EBM ist in verschiedene Kapitel unterteilt, darunter arztgruppenübergreifende Leistungen, arztgruppenspezifische Leistungen und Kostenpauschalen. Für die Psychologische sowie die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist vor allem der Abschnitt für die arztgruppenübergreifenenden Leistungen relevant, da hier die Leistungen der unterschiedlichen Facharztgruppen aufgeschlüsselt werden.
Auf einen Blick: Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP)
Was ist die GOP?
Die Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten (GOP) ist Teil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und regelt die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen bei Privatpatientinnen und -patienten. Sie enthält spezifische Ziffern für verschiedene psychotherapeutische Verfahren.
Struktur und Anwendung
- Ziffern und Leistungen: Die GOP umfasst Ziffern für unterschiedliche psychotherapeutische Leistungen, wie z. B. Einzel- und Gruppentherapien.
- Abrechnung: Psychotherapeutinnen und -therapeuten rechnen ihre Leistungen direkt mit den Privatpatientinnen und -patienten ab, basierend auf den in der GOP festgelegten Gebühren.
EBM vs. GOP: Die Unterschiede zusammengefasst
EBM
- Anwendungsbereich: Gesetzlich Versicherte (GKV)
- Abrechnungsbasis: Punkte, multipliziert mit regionalem Punktwert
- Zuständige Institution: Kassenärztliche Vereinigung (KV)
- Leistungsumfang: Vertragsärztliche und -psychotherapeutische Leistungen
GOP
- Anwendungsbereich: Privatversicherte
- Abrechnungsbasis: Feste Euro-Beträge pro Leistung
- Zuständige Institution: Direkte Abrechnung mit der Patientin oder dem Patienten
- Leistungsumfang: Psychotherapeutische Leistungen
Auf Nummer sicher: Wichtige Gebührenordnungspositionen und Ziffern
Für Abrechnungen nach dem EBM gibt es wie bereits erwähnt Gebührenordnungspositionen, die eingetragen werden müssen. Wir privat nach der GOÄ bzw. der GOP abgerechnet, müssen bestimmte Ziffern angegeben werden. Wir geben dir einen Überblick über häufig genutzte Leistungen und ihre zugehörigen Nummerierungen. Da es bei der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie einige Überschneidungen, aber auch Eigenheiten gibt, haben wir die Übersicht zusätzlich nach diesen Fachgruppen geordnet.
Typische Gebührenordnungspositionen im EBM für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Leistung | Gebührenordnungsposition | Anmerkung |
Probatorische Sitzung (Einzel) | 35150 | Max. 4 Sitzungen, Voraussetzung für Antrag |
Richtlinienpsychotherapie (Einzel) | 35151 | Verhaltenstherapie / TP / AP, je 50 Min. |
Gruppentherapie | 35153 ff. | Je nach Gruppengröße, meist 50 oder 100 Min. |
Diagnostik und testpsychologische Leistungen | 35100, 35110 | Bei Indikation durch Kasse genehmigt |
Akutbehandlung | 35151 | Ohne Antrag möglich, max. 12 Einheiten |
Gesprächspsychotherapeutische Leistung (ärztlich oder psychotherapeutisch) | 35120, 35130 | Ergänzende Leistungen (nur bei entsprechender KV-Zulassung) |
Bezugspersonenarbeit: Im Gegensatz zur Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie nur eingeschränkt relevant – kann z. B. bei Gruppen- oder Paartherapie oder bei Erwachsenen mit geistigen Einschränkungen berücksichtigt werden.
Typische Ziffern nach GOÄ/GOP für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Leistung | GOP-Ziffer | Bemerkung / Dauer |
Psychotherapeutische Sitzung (Einzel) | 870 | 50 Min., klassisch bei VT, TP, AP |
Eingehende Erhebung der Anamnese | 808 | Bei Erstkontakt, max. 1 ×pro Behandlungsfall |
Probatorische Sitzung | 870 | Wird identisch zu Therapiesitzung abgerechnet |
Gruppentherapie | 881 | Je PatientIn, je Sitzung |
Kurze psychotherapeutische Intervention | 849 | 20 Min. Sitzung (z. B. Krisenintervention) |
Befunderhebung mittels Testverfahren | 801 | Nur bei psychometrischer Diagnostik |
Typische Gebührenordnungspositionen im EBM für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Leistung | Gebührenordnungsposition | Hinweise |
Probatorische Sitzungen | 35150 | Max. 6 Einzelsitzungen ohne Antrag |
Richtlinienpsychotherapie (Einzel) | 35151 | Verhaltenstherapie, TP, AP – je 50 Min. |
Gruppentherapie (je nach Alter) | 35153 ff. | Altersdifferenzierte Ziffern, Gruppengröße beachten |
Bezugspersonenarbeit | 35152 | Einbezug von Eltern, ErzieherInnen etc. bei Kindern und Jugendlichen |
Testpsychologische Diagnostik | 35100, 35110 | Bei Indikation notwendig; keine Routineleistung |
Akutbehandlung | 35151 | Bis zu 12 Sitzungen ohne Antrag möglich |
Besonderheiten: Bezugspersonenarbeit ist fester Bestandteil der Therapieplanung bei KJP und explizit über eigene Gebührenordnungspositionen abrechenbar.
Typische Ziffern nach GOÄ/GOP für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Leistung | GOP-Ziffer | Dauer / Hinweise |
Psychotherapeutische Sitzung (Einzel) | 870 | 50 Minuten |
Probatorische Sitzung | 870 | Wird ebenfalls mit Ziffer 870 abgerechnet |
Eingehende Anamnese und Exploration | 808 | Zu Behandlungsbeginn, je PatientIn |
Bezugspersonen-Gespräch | 849 | 20 Min., z. B. mit Eltern oder wichtigen Bezugspersonen |
Gruppentherapie (pro PatientIn) | 881 | Je Sitzung, multiplikativ je GruppenteilnehmerIn |
Testpsychologie / psychometrische Verfahren | 801 | z. B. bei Intelligenzdiagnostik, ADHS-Testung etc. |
Weiterführende Links: Wichtige Infos und Übersichten zu EBM und GOP findest du auch auf der Website der BPtK!
Sonderpunkt: Bezugspersonenstunden in der psychotherapeutischen Abrechnung

Bei der Kassenabrechnung können Bezugspersonenstunden über die Gebührenordnungsposition 35152 abgerechnet werden. Seit dem 01. Juli 2024 können im Rahmen der Kurzzeittherapie zusätzlich bis zu 6 Sitzungen à 50 Minuten mit Bezugspersonen (z. B. Eltern) abgerechnet werden, was insgesamt 30 Sitzungen ermöglicht (24 mit dem Kind/Jugendlichen plus 6 mit der Bezugsperson).
In der Privatabrechnung können Bezugspersonenstunden unter der GOÄ/GOP-Ziffer 849 abgerechnet werden. Diese Ziffer steht für eine psychotherapeutische Behandlung von 20 Minuten Dauer und kann für Gespräche mit Bezugspersonen verwendet werden. Bei längeren Sitzungen (z. B. 50 Minuten) kann die Ziffer mehrfach oder mit einem entsprechenden Steigerungsfaktor abgerechnet werden.
Von 1 bis 3,5: Was ist ein Steigerungssatz?
In der GOÄ/GOP ist für jede Leistung ein einfacher Gebührensatz festgelegt. Dieser kann je nach Aufwand mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden.
1,0-fach: Mindestwert | nicht begründungspflichtig
2,3-fach: Regelsatz für durchschnittlichen Aufwand | nicht begründungspflichtig
Bis zu 3,5-fach: Höchstsatz bei überdurchschnittlichem Aufwand | begründungspflichtig
Wann ist ein höherer Steigerungssatz gerechtfertigt?
Ein erhöhter Steigerungssatz kann angewendet werden, wenn die Behandlung überdurchschnittlich aufwändig ist. Folgende Aspekte können hierfür ein Grund sein.
- Erhöhter Zeitaufwand: beispielsweise bei komplexen Fällen oder zusätzlichem Dokumentationsaufwand.
- Sprachbarrieren: wenn die Kommunikation durch unterschiedliche Muttersprachen erschwert ist.
- Besonders ausgeprägte Symptomatik: beispielsweise bei Suizidalität oder selbstverletzendem Verhalten.
- Mehrfachdiagnosen: wenn mehrere Diagnosen die Behandlung komplexer machen.
- Konzentrationsstörungen oder Mutismus: wenn der Patient oder die Patientin schwer ansprechbar ist.
Begründung und Honorarvereinbarung
Eine schriftliche Begründung für einen Steigerungssatz, der über dem 2,3-fachen liegt, muss auf der Rechnung angegeben werden. Bei Abrechnung über den 3,5-fachen Satz hinaus ist eine Honorarvereinbarung erforderlich, die vor Beginn der Behandlung schriftlich mit dem Patienten oder der Patientin getroffen wird.
Schwarz auf Weiß: Wichtige Punkte bei der Erstellung von Privatrechnungen
Bei der Erstellung von Privatrechnungen sollten einige wichtige Punkte beachtet werden.
Vollständige Angaben:
- Name und Anschrift der Praxis
- Name und Anschrift des Patienten oder der Patientin
- Datum der Leistungserbringung
- GOÄ-Ziffern mit Leistungsbezeichnung
- Dauer der einzelnen Leistungen
- Steigerungssatz mit entsprechender Begründung (bei Sätzen über 2,3)
- Gesamthonorar
Diagnoseangabe: Die Angabe der Diagnose (z. B. nach ICD-10) ist üblich, sollte jedoch nur mit Einwilligung des Patienten oder der Patientin erfolgen.
Transparenz: Es ist ratsam, den Patienten oder die Patientin vorab über mögliche Kosten und die Erstattungsfähigkeit durch die private Krankenversicherung zu informieren.
Honorarvereinbarung: Bei Abrechnung über den 3,5-fachen Satz hinaus ist eine schriftliche Honorarvereinbarung erforderlich.
Rechnungsnummer und Datum: Jede Rechnung sollte eine eindeutige Rechnungsnummer und das Ausstellungsdatum enthalten.
Unterschrift: Die Rechnung sollte vom Leistungserbringer unterschrieben sein.
Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für Honoraransprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
Weiterbildung: EBM und GOP noch besser verstehen

Wir geben dir hier zwar einen Überblick, aber die konkreten Fragen, die im Zuge des Praxisalltags auftreten, können wir natürlich nicht so individuell beantworten, wie es vielleicht notwendig ist. Um dich noch genauer in das Thema zu vertiefen oder Expertinnen und Experten deine ganz speziellen Fragen stellen zu können, haben wir noch Seminare für dich zusammengestellt.
Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) für KJP
Datum: 06. Juni 2025 | 21. November 2025
Uhrzeit: 13.00 bis 17.15 Uhr
Ort: Online
Kosten: 79 Euro – Mitglieder DGVT-BV und DGVT | 92 Euro – Nichtmitglieder
Anmeldung – 06. Juni 2025 | Anmeldung – 21. November 2025
Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach EBM | Sylter Praxistage
Datum: 21. Juni 2025
Uhrzeit: 08.30 bis 13.30 Uhr
Ort: Westerland
Kosten: 65 Euro – Mitglieder DPtV PiA/Neuapprobierte | 130 Euro – Mitglieder DPtV | 80 Euro – Nichtmitglieder PiA/Neuapprobierte | 160 Euro – Nichtmitglieder
Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – PP
Datum: 25. Juli 2025 | 12. September 2025
Uhrzeit: 09.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Online
Kosten: 117 Euro – Mitglieder BV/DGVT – Frühbucherpreis bis zum 27. Juni | 127 Euro – Mitglieder BV/DGVT | 132 Euro – Nichtmitglieder – Frühbucherpreis bis zum 27. Juni | 147 Euro – Nichtmitglieder
Anmeldung – 25. Juli 2025 | Anmeldung – 12. September 2025
Abrechnung nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) – PP
Datum: 26. Juli 2025 | 16. Oktober 2025
Uhrzeit: 09.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Online
Kosten: 117 Euro – Mitglieder BV/DGVT – Frühbucherpreis bis zum 28. Juni | 127 Euro – Mitglieder BV/DGVT | 132 Euro – Nichtmitglieder – Frühbucherpreis bis zum 28. Juni | 147 Euro – Nichtmitglieder
Anmeldung – 26. Juli 2025 | Anmeldung – 16. Oktober 2025
Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – KJP
Datum: 05. September 2025
Uhrzeit: 15.00 bis 17.15 Uhr
Ort: Online
Kosten: 45 Euro – Mitglieder BV/DGVT – Frühbucherpreis bis zum 08. August | 48 Euro – Mitglieder BV/DGVT | 50 Euro – Nichtmitglieder – Frühbucherpreis bis zum 08. August | 55 Euro – Nichtmitglieder
Abrechnung nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) – KJP
Datum: 17. Oktober 2025
Uhrzeit: 15.00 bis 17.15 Uhr
Ort: Online
Kosten: 45 Euro – Mitglieder BV/DGVT – Frühbucherpreis bis zum 19. September | 48 Euro – Mitglieder BV/DGVT | 50 Euro – Nichtmitglieder – Frühbucherpreis bis zum 19. September | 55 Euro – Nichtmitglieder
Abrechnung nach GOP
Datum: 07. November 2025
Uhrzeit: 13.00 bis 16.30 Uhr
Ort: Online
Kosten: 120 Euro
Experte Sebastian Wurm, der auch einige der empfohlenen Vorträge hält, beantwortet in seinem YouTube-Channel „Die Abrechnungs-Sprechstunde” einmal im Monat spannende, individuelle Fragen rund um das Thema Abrechnung in der Psychotherapie.
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