Im Interview zieht Antje Krüger vom dbl Bilanz für den Arbeitskreis Berufsgesetz – und zeigt, warum an der primärqualifizierenden Hochschulausbildung kein Weg vorbeiführt.
Seit zehn Jahren kämpft die deutsche Logopädie für eine grundlegende Reform ihrer Ausbildung. Im Januar 2016 – kurz nach Abschluss der ersten Evaluation logopädischer Modellstudiengänge – gründete sich der Arbeitskreis Berufsgesetz Logopädie/Sprachtherapie mit einem klaren Ziel: ein gemeinsames Berufsgesetz, das die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle in diesem Bereich tätigen Berufsgruppen verankert.
Im Arbeitskreis sitzen dabei nicht irgendwelche Einzelinteressen am Tisch, sondern nahezu die gesamte Breite der Profession: der Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie (BDSL), der Deutsche Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba), der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs), der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl), der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) sowie LOGO Deutschland – Selbstständige in der Logopädie (LD). Ergänzt wird das Gremium durch Expertinnen und Experten der dbl-Bundesstudierendenvertretung, der dbs-DozentInnenkonferenz, der ehemaligen Modellstudiengänge sowie der CJD Schule Schlaffhorst-Andersen und dem Fachbereichstag Therapiewissenschaften (FBTT). Der Begriff „Logopädie/Sprachtherapie“ steht dabei als Arbeitstitel für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und schließt alle dort tätigen Berufsgruppen ein.
Zehn Jahre nach Gründung des Arbeitskreises haben wir mit Antje Krüger gesprochen, die sich im Bundesvorstand des dbl für die berufspolitische Bildungsarbeit engagiert. Im Interview erklärt sie, was sich seither bewegt hat, warum die bestehende Berufsfachschulausbildung an ihre Grenzen stößt – und warum die Politik jetzt am Zug ist.
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Zehn Jahre nach seiner Gründung zieht der Arbeitskreis Berufsgesetz Bilanz: Die zentralen Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz sind erarbeitet, seit Januar 2025 dürfen die Bundesländer die Logopädieausbildung bereits hochschulisch anbieten. Das eigentliche Berufsgesetz lässt aber weiter auf sich warten – Bund und Länder schieben sich gegenseitig die Verantwortung für Umsetzung und Finanzierung zu. Dabei zeigt Antje Krüger im Interview: Die Argumente für eine primärqualifizierende Hochschulausbildung sind längst erdrückend, und auch das Kostenargument der Länder hält einer genaueren Prüfung nicht stand. (Weiterlesen …)
Kernbotschaft an die Politik: Der Arbeitskreis hat seine Hausaufgaben gemacht – jetzt braucht es den politischen Willen, das Berufsgesetz konsequent umzusetzen.
Zehn Jahre Arbeit, erste Erfolge: Der AK hat die Eckpunkte für Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Übergangsregelungen erarbeitet; seit Januar 2025 können Bundesländer die Ausbildung hochschulisch anbieten.
Veraltete Ausbildung: Die aktuelle Berufsfachschulausbildung deckt zentrale Bereiche wie Gerontologie, Dysphagie und myofunktionelle Störungen nicht mehr ausreichend ab – Deutschland ist zudem das einzige europäische Land ohne hochschulische Primärqualifikation.
Internationales Gefälle: Deutsche LogopädInnen sind auf EQR-Niveau 4 statt europaweit üblichem EQR 6 eingestuft – das erschwert Jobs im Ausland, den Zugang zu Masterstudiengängen und wissenschaftliche Karrierewege.
Fachkräftemangel als Folge: Laut einer Studie von Schwarzmann et al. (2018) haben bereits 25 Prozent der Befragten den Beruf verlassen, 50 Prozent denken darüber nach – Hauptgründe sind Verdienst, fehlende Perspektiven und Bürokratie.
Bachelor statt duale Ausbildung: Der AK setzt bewusst auf ein hochschulisch verantwortetes Studium statt eines dualen Modells, da die Praxisausbildung ein breites Spektrum an Versorgungsbereichen abdecken muss – nicht nur die Anforderungen einzelner Einrichtungen.
Ein Dach für zwölf Berufsgruppen: Ein neues Gesetz soll die zwölf aktuell zugelassenen Berufsgruppen vereinheitlichen, um Transparenz für PatientInnen zu schaffen und Bürokratie abzubauen.
Bestandsschutz gesichert: Bereits ausgebildete LogopädInnen sollen durch das neue Gesetz nicht schlechter gestellt werden und erhalten erleichterten Zugang zu akademischer Nachqualifizierung.
Finanzierungsmythos widerlegt: Laut DKI-Gutachten (2023) ist ein hochschulischer Ausbildungsplatz sogar rund 40 Prozent günstiger als ein berufsfachschulischer Platz mit Ausbildungsvergütung – das oft genannte Kostenargument der Länder trägt also nicht.
Der Arbeitskreis Berufsgesetz wurde 2016 gegründet. Was hat sich in diesen zehn Jahren konkret bewegt?
Der Arbeitskreis (AK) blickt auf zehn Jahre intensive politische Arbeit zurück. Die Mitglieder haben in diesen Jahren die wesentlichen Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz erarbeitet. Diese Eckpunkte beinhalten die Grundsätze für eine Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie auch Übergangs- und Bestandsschutzregelungen. Durch diese Grundlagenarbeit hat sich einiges bewegt. 2024 bis 2025 wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Abstimmung mit dem AK ein Eckpunktepapier für ein neues Berufsgesetz mit einer einheitlichen hochschulischen Ausbildung erstellt. Dieses Eckpunktepapier wurde vom BMG an die Länder mit Bitte um Stellungnahme gesendet. Leider haben wir vom BMG aber bisher noch keine Zusammenfassung der Auswertung dieser Stellungnahmen erhalten.
Im Januar 2025 trat die Übergangsregelung in Kraft, jedes Bundesland kann seitdem die Logopädieausbildung hochschulisch anbieten.
Auch wenn der Weg holprig ist und uns die Fortschritte viel zu langsam vorangehen, sind dennoch wichtige Meilensteine erreicht worden, die den Arbeitskreis ermutigen, weiter dranzubleiben.
Die Forderung nach einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung ist das Herzstück des geforderten Berufsgesetzes. Was macht sie für die Versorgungsqualität so entscheidend – und warum reicht die bestehende Berufsfachschulausbildung dafür nicht mehr aus?
Das derzeit geltende Berufsgesetz wird den Anforderungen an eine moderne, evidenzbasierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung nicht mehr gerecht. Ausbildungsinhalte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens den damaligen fachlichen Standards entsprachen, sind heute teilweise überholt oder in zentralen Versorgungsbereichen nicht ausreichend verankert. Dies betrifft unter anderem die Gerontologie, die Dysphagie sowie myofunktionelle Störungen.
Zudem fordert der Wissenschaftsrat die Weiterentwicklung als wissenschaftliche Disziplin. Der GKV-Spitzenverband fordert eine evidenzbasierte Versorgung, das heißt die Anwendung anerkannter Test- und Screeningverfahren und den Einsatz von Therapiemethoden, wie sie in den Leitlinien der AWMF festgelegt sind.Eine evidenzbasierte Versorgung basiert aber auf der Weiterentwicklung als wissenschaftliche Disziplin.
Zudem: Deutschland ist in Europa das einzige Land mit einer berufsfachschulischen Ausbildung und hinkt damit der professionellen Weiterentwicklung seit Jahrzehnten hinterher.
Das Argumentationspapier des Arbeitskreises weist darauf hin, dass deutsche LogopädInnen mit Berufsfachschulabschluss in Europa auf EQR-Niveau 4 eingestuft sind, während EQR 6 europäischer Standard ist. Welche konkreten Nachteile erleben Berufsangehörige dadurch heute?
Die staatlich geregelte Berufsfachschulausbildung in der Logopädie ist derzeit dem DQR-Niveau 4 zugeordnet, während hochschulisch ausgebildete Logopädinnen und Sprachtherapeutinnen auf DQR 6 eingeordnet werden. Die EQR-Einstufung selbst verursacht die Nachteile nicht unmittelbar. Die Nachteile ergeben sich vor allem dort, wo Arbeitgeber, Hochschulen oder Behörden einen Bachelorabschluss bzw. EQR 6 voraussetzen. Der EQR dient zwar nur der Transparenz und regelt keine Berufszulassung, beeinflusst aber die Vergleichbarkeit und Mobilität.
Konkrete Nachteile gibt es einige:
- Eine eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeit im europäischen Ausland: In der Schweiz z. B. erhalten deutsche Logopädinnen und Logopäden mit Berufsfachschulabschluss häufig nur dann eine Anstellung, wenn sie zusätzlich einen Bachelorabschluss nachweisen.
- Geringere internationale Mobilität: In vielen europäischen Ländern ist die Logopädie inzwischen ein primärqualifizierender Hochschulberuf. Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einer berufsfachschulischen Ausbildung müssen daher häufiger zusätzliche Qualifikationen oder Anerkennungsverfahren durchlaufen, obwohl sie berufspraktisch erfahren sind.
- Erschwerter Zugang zu weiterführenden Studiengängen: Da Masterstudiengänge in der Regel einen Bachelorabschluss voraussetzen, fehlen Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule häufig direkte hochschulische Anschlussmöglichkeiten.
- Schlechtere Wettbewerbsposition bei internationalen Bewerbungen: Ein Abschluss auf EQR 4 wird im Ausland häufig als niedrigeres Qualifikationsniveau wahrgenommen als ein Bachelor auf EQR 6. Das kann die Chancen auf Stellen mit erweiterten Aufgaben, Leitungsfunktionen oder Spezialisierungen verringern.
- Eingeschränkte wissenschaftliche Karrierewege: In Ländern mit vollständig akademisierter Logopädie sind Tätigkeiten in Forschung, Lehre oder evidenzbasierter Versorgungsentwicklung regelmäßig an einen Hochschulabschluss geknüpft. Für deutsche Berufsfachschulabsolventinnen und -absolventen sind diese Wege daher weniger direkt zugänglich.
Ganz klar ist: Die fachliche Kompetenz der deutschen Logopädinnen und Logopäden ist mit dem Niveau der europäischen Kolleginnen und Kollegen, die allesamt der Kompetenzstufe 6 zugeordnet werden, absolut vergleichbar.
Die niedrigere Einstufung auf DQR 4 ist nicht angemessen und führt zu einer geringeren Entlohnung. Die Folge ist ein besorgniserregender Fachkräftemangel in der Logopädie. Diese Entwicklung belegte schon eine Studie von Schwarzmann et al. 2018. In der Studie wurde der Frage nachgegangen, inwieweit es eine „Berufsflucht“ aus der Logopädie gibt und mit welchen Gründen und Zielen Therapeutinnen und Therapeuten ihren Beruf verlassen. Das Ergebnis war, dass bereits 25 Prozent der Befragten ihren Beruf verlassen haben und 50 Prozent aktuell darüber nachdenken, aus dem Therapieberuf auszusteigen. Als Gründe für einen Berufswechsel nannten sie insbesondere geringen Verdienst, Perspektivlosigkeit, Mangel an Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen sowie den bürokratischen Aufwand.
Die Berufsgesetz-Vorlage setzt auf ein primärqualifizierendes Bachelorstudium – ausdrücklich kein duales Format. Warum entspricht das duale Modell nicht den Anforderungen der heutigen Logopädie?
Im klassischen dualen Modell, wie wir es aus der Pflege kennen, ist die Praxis eng an einen Arbeitgeber, eine Klinik, gekoppelt. Ein primärqualifizierendes hochschulisches Studium in der Logopädie/Sprachtherapie schließt umfangreiche praktische Ausbildungsanteile ein. Diese sind curricular in das Studium integriert und werden von der Hochschule verantwortet und begleitet. Im besten Fall begleiten die Lehrenden die praktische Ausbildung am Patienten, die auch die Theorie gelehrt haben.
Da Logopädinnen und Logopäden mit Menschen aller Altersgruppen und in sehr unterschiedlichen Versorgungsbereichen wie Kliniken, Praxen, in der Rehabilitation, Frühförderung, Pflege, Forschung, im häuslichen Umfeld u.v.m. arbeiten, muss die Ausbildung ein breites Spektrum an Praxiserfahrungen vermitteln und nicht primär die Anforderungen einer einzelnen Einrichtung/Klinik, die nicht alle Störungsbilder behandelt.
Aktuell gibt es zwölf gemäß SGB V zugelassene Berufsgruppen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Wie soll ein neues Berufsgesetz diese Vielfalt unter einem gemeinsamen Dach zusammenführen, ohne die spezifischen Traditionen einzelner Berufsgruppen aufzugeben?
Hierbei müssen wir uns fragen, was denn schlussendlich im Vordergrund stehen sollte. Unserer Meinung nach ist das die Patientenversorgung.
Die Heterogenität der zwölf verschiedenen Berufsgruppen führt aber derzeit zu Intransparenz hinsichtlich der Qualifikationsniveaus und erschwert damit die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen, standardisierten Versorgung.
Ein neues Berufsgesetz mit einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung könnte diesen Herausforderungen begegnen, indem es
- eine einheitliche und qualitativ gesicherte klinisch-praktische Qualifikation gewährleistet,
- die Weiterentwicklung der Logopädie und Sprachtherapie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin stärkt,
- den steigenden Anforderungen an eine komplexe und evidenzbasierte Patientenversorgung gerecht wird,
- Transparenz für Patientin und Patienten herstellt,
- Bürokratieabbau ermöglicht und
- den Fachkräftemangel reduziert, so wie es die Hebammenwissenschaften uns vorgemacht haben. Hier haben sich die Ausbildungszahlen in manchen Bundesländern verdoppelt.
Die Berufsgesetz-Vorlage enthält ausführliche Übergangsregelungen für bestehende BerufsfachschulabsolventInnen. Was können Sie LogopädInnen, die heute in der Praxis arbeiten, zur Frage ihres Bestandsschutzes konkret sagen?
Der AK hat in seiner Vorlage großen Wert darauf gelegt, dass die bisherigen Berufsträgerinnen und Berufsträger durch ein neues Berufsgesetz nicht schlechter gestellt werden dürfen und weiterhin im bisher anerkannten Umfang Patientinnen und Patienten mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen versorgen können.
Dies ist auch notwendig, um die logopädische Versorgung in der Übergangszeit sicherzustellen. Ebenso wichtig ist aber auch, dass ihnen ein erleichterter Zugang zu einer hochschulischen „Nachqualifizierung“ ermöglicht wird.
Wie positionieren sich die Bundesländer aktuell zur vollständigen Hochschulausbildung – und wo liegen die größten Hürden auf dem Weg zum Gesetz?
Das ist eine komplexe Frage. Zunächst zu dem Gesetzgebungsverfahren: Die Länder müssen bei dem Berufsgesetzgebungsverfahren im Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Das bedeutet, dass das Berufsgesetz (LogopG) zwar vom Bund geregelt wird, aber die Länder die Rahmenbedingungen schaffen müssen, die die Umsetzung ermöglichen. Und damit sind wir ganz schnell bei der Finanzierung der hochschulischen Ausbildung angekommen. Die Länder behaupten, dass die hochschulische Ausbildung im Gegensatz zur berufsfachschulischen Ausbildung nicht zu finanzieren sei. Das ist aber ein Mythos! Ganz im Gegenteil: Die Vereinheitlichung der Ausbildung setzt sogar kurzfristig finanzielle Ressourcen frei. Denn bereits heute finanzieren Bund, Länder und Krankenversicherungen (in Form der Ausbildungsvergütung) die diversen Ausbildungsmodelle an privaten wie staatlichen Universitäten, Hochschulen und Berufsfachschulen.
Wie im Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) von 2023 dargestellt, kostet ein aktueller Ausbildungsplatz mit Ausbildungsvergütung z. B. das Land NRW ca. 8.900 Euro pro Absolventin und Jahr. Für einen hochschulischen Ausbildungsplatz ohne Ausbildungsvergütung reduzieren sich die Kosten im Vergleich um 40 Prozent. Die Kosten für einen hochschulischen Ausbildungsplatz liegen somit unter den Ausgaben für einen berufsfachschulischen Ausbildungsplatz mit Ausbildungsvergütung.
Daher fordern wir, diesen weiteren Vorteil einer einheitlichen hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie zur Kenntnis zu nehmen und die Erstellung eines neuen Berufsgesetzes zügig umzusetzen.
Unabhängig vom Bund könnten die Länder bereits heute bestehende Studiengänge fördern und finanziell sicher ausstatten sowie neue schaffen. Auch können die Länder sich im Bund dafür einsetzen, dass endlich ein neues Berufsgesetz auf den Weg gebracht wird, indem sie eine Bundesratsinitiative initiieren, die die Bundesregierung auffordert, ein neues Berufsgesetz in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Nur leider schieben Bund und Länder sich die Aufgaben hin und her. Die meisten Länder verweisen darauf, dass zunächst der Bund das Berufsgesetz ändern und die Finanzierung mit ihnen geklärt haben müsse, bevor Studiengänge eingerichtet werden könnten. Und der Bund verweist auf die Länder, die ja für die Bildung und deren Finanzierung verantwortlich sind. Das macht alles unnötig kompliziert und ist wirklich frustrierend.
Was ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Botschaft, die die Berufsgruppe zum jetzigen Zeitpunkt – zehn Jahre nach Gründung des Arbeitskreises Berufsgesetz – in Richtung Politik senden kann und muss?
Das neue Berufsgesetz ist längst überfällig und realistisch umsetzbar. Es ist nicht vertretbar, dass Regelungen, die den heutigen Anforderungen an eine moderne Gesundheitsversorgung nicht mehr entsprechen, weiterhin den Rahmen für die Ausbildung und damit auch für die Versorgung von Patientinnen und Patienten vorgeben.
Die logopädische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems. Angesichts des demografischen Wandels, der zunehmenden Komplexität von Krankheitsbildern und des wachsenden Anspruchs an eine evidenzbasierte Versorgung müssen auch die Ausbildungsstrukturen entsprechend weiterentwickelt werden. Ein modernes, einheitliches Berufsgesetz mit einer primärqualifizierenden Hochschulausbildung ist daher keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Voraussetzung, um die Versorgungsqualität langfristig zu sichern, dem Fachkräftemangel zu begegnen, Transparenz für die Patientinnen und Patienten herzustellen, den Bürokratieabbau zu unterstützen und den Beruf zukunftsfähig aufzustellen. Jetzt braucht es „nur noch“ den politischen Willen, diese Reform auch konsequent umzusetzen.
Der Arbeitskreis hat seine Hausaufgaben gemacht, jetzt ist die Politik am Zug.

Zur Person
Antje Krüger M.A. ist im Bundesvorstand des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl) zuständig für die Interessenvertretung Bildung. In dieser Funktion vertritt sie den dbl auch im Arbeitskreis Berufsgesetz. Zudem ist die Dozentin am Bachelor Studiengang Logopädie an der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen.
Sie verfügt über Weiterbildungen im Bereich der Erwachsenenbildung (M.A.) und Supervision (DGSv).
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