Eigene Praxis, sicherer Job oder beides zusammen – so findest du heraus, was dich langfristig glücklich macht. Eigene Praxis, sicherer Job oder beides zusammen – so findest du heraus, was dich langfristig glücklich macht.

Start your Practice | Selbstständig oder angestellt als TherapeutIn: Welcher Weg passt zu dir?

Eigene Praxis, sicherer Job oder beides zusammen – so findest du heraus, was dich langfristig glücklich macht.

Es gibt Fragen, die einen irgendwie nicht mehr loslassen und sich immer wieder ihren Weg ins Gedankenkarussell bahnen – die man abends auf dem Heimweg wälzt, unter der Dusche und um 03.00 Uhr nachts. „Soll ich mich selbstständig machen?“ gehört bei vielen Therapeutinnen und Therapeuten dazu. Vielleicht hast du schon einen Praxisraum im Auge, vielleicht eine Liste mit Ideen für dein Angebot, vielleicht aber auch nur ein Gefühl der Aufbruchsstimmung im Bauch. Alles davon ist völlig normal.

Die gute Nachricht: Du musst nicht zwischen Schwarz und Weiß wählen. Zwischen der klassischen Anstellung und der Vollzeit-Selbstständigkeit gibt es eine Bandbreite an Grautönen. Die Kombination aus beidem ist für viele Therapeutinnen und Therapeuten der Einstieg in die eigene Praxis. Und manchmal ist sie sogar der Dauerzustand, weil sie dem eigenen Sicherheitsbedürfnis gut tut.

Wir schauen uns gemeinsam an, was für Anstellung und Selbstständigkeit spricht, was dagegen, und worauf du rechtlich achten musst, wenn du beides verbindest.


Angestellt: Sicherheit mit Grenzen

Fangen wir bei der Anstellung an, denn sie hat ihren Ruf als „Sicherheitsnetz“ nicht zu Unrecht.

✅ Das spricht dafür: 

Du bekommst jeden Monat ein planbares Gehalt, Urlaubs- und Krankenstandsanspruch inklusive. Sozialversicherung und Abgaben laufen automatisch über deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin, du musst dich nicht um Buchhaltung, Steuererklärungen oder Mietverträge kümmern. Patientinnen und Patienten kommen, ohne dass du je ein Werbebudget angefasst hast. Und wenn du ein Team hast, gibt es jemanden, den du bei kniffligen Fällen fragen kannst, oder jemanden, der einfach mit dir Kaffee trinkt und täglich in Austausch geht.

❌ Das spricht dagegen: 

Du hast weniger Einfluss darauf, wie, wann und mit wem du arbeitest. Der Stundenplan, die Behandlungsdauer, die Schwerpunkte und oft auch das Gehalt sind vorgegeben. Wer Ideen für ein eigenes Konzept hat, stößt an Grenzen. Und: Sicherheit ist relativ. Ein Gehalt ist verlässlich, aber nicht unbegrenzt steigerbar.

Wenn du dich in deinem Team wohlfühlst und deine Energie lieber in die Therapie als in Organisation steckst, ist die Anstellung in einer Praxis oder einem Gesundheitszentrum eine völlig legitime Entscheidung.


Selbstständig: Freiheit mit Verantwortung

Die Selbstständigkeit klingt auf Social Media oft nach Sonnenaufgang, Laptop und Latte Macchiato. Die Realität beinhaltet auch Nachtschichten mit Excel-Tabellen.

✅ Das spricht dafür: 

Du gestaltest dein Angebot, deine Zeiten, deinen Praxisraum und dein Arbeitsumfeld nach deinen Vorstellungen. Du entscheidest, ob du dich auf eine Zielgruppe spezialisierst, Hausbesuche machst oder Kurse anbietest. Dein Verdienst ist nicht gedeckelt, und du baust etwas auf, das wirklich deins ist. Viele beschreiben auch ein stärkeres Gefühl von Selbstwirksamkeit.

❌ Das spricht dagegen: 

Du bist nicht nur Therapeutin oder Therapeut, sondern auch Buchhaltung, Marketing, Einkauf und vielleicht auch Rezeption in einer Person. Dein Einkommen schwankt, besonders am Anfang. Urlaub bedeutet in der Regel: kein Umsatz. Und wenn du krank wirst, läuft die Miete trotzdem weiter. Dazu kommen Verwaltungsthemen – von der Anmeldung bis zur Abrechnung.

Auch rechtlich ist einiges zu beachten. In Deutschland brauchst du zum Beispiel für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Zulassung nach § 124 SGB V und eigene Praxisräume. Wer das nicht möchte, kann als reine Privatpraxis starten. Dort ist keine Kassenzulassung nötig, die Berufsurkunde aber schon. In Österreich ist unter anderem für MTD-Berufe die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister Voraussetzung für die Berufsausübung.


Pro und Contra auf einen Blick

AngestelltSelbstständigKombination
EinkommenPlanbar, aber gedeckeltUnplanbar, aber offen nach obenGrundsicherung plus Wachstum
FreiheitGering bis mittelHochMittel bis hoch
VerwaltungsaufwandGeringHochMittel bis hoch
RisikoGeringHöherÜberschaubar
BelastungPlanbarOft hoch, vor allem am AnfangKann hoch sein, wenn Grenzen fehlen

Die Kombination: Das Beste aus beiden Welten?

Für viele ist der Mittelweg ein kluger Start: Du bleibst (in Teilzeit) angestellt und baust nebenbei deine eigene Praxis auf. Das hat handfeste Vorteile.

🔒 Sicherheit: Dein Fixgehalt deckt deine Lebenshaltungskosten. Du musst nicht jeden Euro aus der Praxis ziehen, sondern kannst in Ruhe wachsen.

⚖️ Testphase: Du findest heraus, ob dir Selbstständigkeit wirklich liegt, bevor du alle Brücken abbrichst. Das ist günstiger als jeder Persönlichkeitstest.

🤝 Netzwerk: Aus der Anstellung nimmst du Kontakte, Erfahrung und oft auch Zuweisungen mit (dazu gleich mehr rechtlich).

Und die Kehrseite? Du arbeitest unter Umständen viel. Wochenenden, Abende und freie Tage werden schnell zur Praxiszeit. Wer hier keine klaren Grenzen zieht, landet im Burnout statt beim Traum von Freiheit. Plane daher bewusst Erholungsphasen ein.

Und noch etwas: Die Kombination muss kein Übergang sein. Manche Therapeutinnen und Therapeuten bleiben dauerhaft bei einem „Anstellung plus eigene Praxis“-Modell. Die Anstellung liefert Teamgefühl und Stabilität, die Praxis Gestaltungsspielraum und Wachstum. Das kann ein richtig gutes Gleichgewicht sein.


Rechtliches, wenn du beides kombinierst: Österreich

Darfst du das überhaupt? 

Grundsätzlich ja. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen ein weiteres Arbeitsverhältnis eingehen oder nebenbei selbstständig arbeiten und dürfen deshalb nicht benachteiligt werden. Allerdings kann dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin im Einzelfall verlangen, die Nebentätigkeit zu unterlassen, etwa wenn sie mit dem Arbeitszeitrecht nicht vereinbar ist oder deinem Dienstgeber/deiner Dienstgeberin schadet.

Melden? 

Eine Meldepflicht gibt es grundsätzlich nur, wenn sie vereinbart ist, also im Dienstvertrag oder Kollektivvertrag steht. Trotzdem rät oesterreich.gv.at, den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin auch ohne Verpflichtung zu informieren. Unser Tipp: Sprich offen darüber. Das schafft Vertrauen und erspart dir böse Überraschungen.

Konkurrenz 

Während des Dienstverhältnisses gilt das Konkurrenzverbot. Für Angestellte regelt § 7 AngG, dass sie ohne Bewilligung des Dienstgebers/der Dienstgeberin im Geschäftszweig des Dienstgebers/der Dienstgeberin keine Geschäfte auf eigene oder fremde Rechnung machen dürfen. Bei einem Verstoß drohen Schadenersatz und im schlimmsten Fall die Entlassung. Eine eigene Praxis in unmittelbarer Nachbarschaft deines Arbeitgebers/deiner Arbeitgeberin, die dieselben Patientinnen und Patienten anspricht, ist also ein heikler Punkt. Hol dir im Zweifel die schriftliche Zustimmung.

Sozialversicherung 

Als Selbstständige ohne Gewerbeberechtigung bist du „Neue Selbständige“ und wirst von der SVS erst dann in die Pflichtversicherung einbezogen, wenn deine Einkünfte aus diesen Tätigkeiten die Versicherungsgrenze überschreiten. Sie liegt für 2026 bei 6.613,20 Euro jährlich. Wichtig: Wird die Pflichtversicherung erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides festgestellt, droht ein Strafzuschlag von 9,3 Prozent. Wenn du absehbar über der Grenze liegst, kannst du dich über die Überschreitungserklärung auch vorab anmelden. Ob du als Therapeutin oder Therapeut „Neue Selbständige“ bist oder ein Gewerbe brauchst, hängt von deinem Beruf ab. Kläre das vor dem Start.

Berufssitz 

Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten steht als Ort der freiberuflichen Tätigkeit der einzelne Berufssitz zur Verfügung. Wer sich eine Praxis teilt, sollte auf klare Abgrenzung achten. Physio Austria empfiehlt etwa, dass jede und jeder ein eigenes Praxisschild hat.


Rechtliches, wenn du beides kombinierst: Deutschland

Nebentätigkeit

Auch hier gilt: Du darfst grundsätzlich nebenberuflich selbstständig sein. Enthält dein Arbeitsvertrag keine entsprechende Klausel, musst du den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin nicht informieren. Steht dort eine Genehmigungspflicht, hol sie ein. Verbieten kann dein Arbeitgeber/deine Arbeitgeberin die Nebentätigkeit nur in bestimmten Fällen: Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz oder wenn die Nebentätigkeit deine Haupttätigkeit beeinträchtigt.

Arbeitszeit

Alle Arbeitsverhältnisse werden gemeinsam betrachtet, und die Tagesarbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Und Urlaub für die Praxisarbeit? Das sehen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen nicht gern. Die IHK weist darauf hin, dass ein Unterlassungsanspruch drohen kann, wenn du deinen Erholungsurlaub für die selbstständige Nebentätigkeit nutzt.

Rentenversicherung

Ein klassischer Stolperstein: Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten und verwandte Berufe sind als selbstständig tätige „Pflegepersonen“ grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, solange sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer/keine versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beschäftigen. Die Rechtsprechung hat einzelne Berufsgruppen unterschiedlich behandelt, etwa Logopädinnen und Logopäden anders als Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Lass das für deinen Beruf bei der Deutschen Rentenversicherung klären. Die Anmeldung sollte innerhalb der ersten drei Monate nach Gründung erfolgen.

Unfallversicherung

Selbstständige im Gesundheitswesen sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) pflichtversichert.

Krankenversicherung

Als Angestellte oder Angestellter bist du normalerweise gesetzlich pflichtversichert, als Selbstständige oder Selbstständiger musst du dich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Wenn deine Selbstständigkeit hauptberuflich wird, kann das deine Versicherung verändern. Das solltest du vorab mit deiner Krankenkasse klären.

Steuern

Als Heilberuf bist du in der Regel freiberuflich tätig, es fällt grundsätzlich keine Gewerbesteuer an. Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit, Wellness- oder Kursangebote ohne therapeutisches Ziel dagegen nicht zwingend. Lass dich hier von einer Steuerberatung unterstützen.

Freie Mitarbeit

Auch das ist ein Weg, um ohne eigene Zulassung zu starten: Du arbeitest selbstständig in den Räumen einer zugelassenen Praxis. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn die „gelebte Praxis“ entscheidet über Scheinselbstständigkeit. Die Abrechnung über die Zulassung der Praxisinhaberin allein begründet noch keine abhängige Beschäftigung. Im Zweifel hilft ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.


Fünf Tipps für deine Entscheidung

  1. Rechne durch, was du brauchst. Wie viel Geld brauchst du im Monat und wie viele Behandlungen müsstest du dafür machen? Zahlen machen Bauchgefühle greifbar.
  2. Starte klein. Ein oder zwei Tage pro Woche in der eigenen Praxis, der Rest im Team. So lernst du, ohne alles auf eine Karte zu setzen.
  3. Sprich offen mit deinem Arbeitgeber. Oft ist mehr möglich, als du denkst, etwa reduzierte Stunden oder flexible Zeiten.
  4. Prüfe deine Verträge. Meldepflicht, Konkurrenzverbot, Nebentätigkeitsklausel: Was steht bei dir drin?
  5. Hol dir Profis ins Boot. Steuerberatung, Berufsverband und Sozialversicherung kennen die Fallstricke. Eine Stunde Beratung spart dir oft Wochen an Ärger.

Es gibt kein „richtig“, nur „passend“

Ob du angestellt bleibst, den Sprung wagst oder beides eine Zeit lang verbindest: Die richtige Entscheidung ist die, die zu deiner aktuellen Lebensphase, deinem Sicherheitsbedürfnis und deinen Träumen passt. Und sie darf sich ändern. Wer heute angestellt ist, kann morgen eine Praxis eröffnen. Wer selbstständig ist, kann sich später wieder anstellen lassen oder beides kombinieren.

Frag dich nicht nur „Kann ich das?“, sondern auch „Was wünsche ich mir für meinen Arbeitsalltag in fünf Jahren?“. Die Antwort darauf zeigt dir oft schon, in welche Richtung dein nächster Schritt gehen soll.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- und/oder Steuerberatung. Detailfragen zur jeweiligen therapeutischen Fachrichtung sollten im Zweifelsfall mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Arbeits- und Steuerrecht sowie den Berufsverbänden geklärt werden.

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