Zwischen Sparplänen, Studienergebnissen und Verbandskritik – ein Überblick über den aktuellen Stand der Evaluation. Zwischen Sparplänen, Studienergebnissen und Verbandskritik – ein Überblick über den aktuellen Stand der Evaluation.

Evaluation der Blankoverordnung: Was Studien und Reports wirklich zeigen – ein aktueller Zwischenstand

Zwischen Sparplänen, Studienergebnissen und Verbandskritik – ein Überblick über den aktuellen Stand der Evaluation.

Kaum eine Neuerung hat die Heilmittelbranche in den letzten Jahren so bewegt wie die Blankoverordnung. Für die einen ist sie der lang ersehnte Schritt in Richtung echter Therapiefreiheit, für andere ein teures Experiment, dessen Nutzen noch nicht bewiesen ist. Fakt ist: Seit ihrer Einführung wird über kaum ein anderes heilmittelpolitisches Thema so intensiv gestritten – und mittendrin steht die Frage, die eigentlich alle Seiten interessieren sollte: Wirkt das Ganze auch wirklich?

Wir schauen uns an, was die Blankoverordnung überhaupt ist, was der Heilmittel-Report 2026 und das GKV-Stabilisierungsgesetz damit zu tun haben, warum sich die Verbände gegen aktuelle Entwicklungen so vehement wehren – und was eine aktuelle Studie der Universität zu Lübeck und der BTU Cottbus-Senftenberg zur Schulter-Blankoverordnung tatsächlich herausgefunden hat. Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf drei brandneue Forschungsprojekte, die in den kommenden Jahren für mehr Klarheit sorgen sollen.


Was ist die Blankoverordnung eigentlich?

Bevor wir in die Evaluation einsteigen, kurz zur Auffrischung: Bei einer Blankoverordnung stellt die Ärztin oder der Arzt (in bestimmten Fällen auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) zwar weiterhin die Diagnose – macht aber bewusst keine Angaben mehr zu Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung. Diese Entscheidungen triffst du als Physio- oder Ergotherapeutin beziehungsweise -therapeut eigenverantwortlich. Du übernimmst damit nicht nur mehr fachliche, sondern auch mehr wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung.

Für die Physiotherapie ist die Blankoverordnung seit dem 01. November 2024 möglich, allerdings vorerst nur bei ausgewählten Schultererkrankungen – etwa Luxationen, Rotatorenmanschettenläsionen oder Frakturen der gelenkbildenden Knochen. Insgesamt umfasst die Liste rund 100 Indikationen. In der Ergotherapie ist die Blankoverordnung schon seit April 2024 möglich, zum Beispiel bei bestimmten psychischen Erkrankungen, dementiellen Syndromen oder Erkrankungen der Wirbelsäule und Gelenke.

Rechtlich basiert das Ganze auf Verträgen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den jeweiligen Heilmittelverbänden. Die Praxissoftware der verordnenden Ärztin oder des Arztes erkennt automatisch, wenn eine Blankoverordnung möglich ist, und fragt aktiv nach, ob sie ausgestellt werden soll. Wichtig zu wissen: Ärztinnen und Ärzte können sich auch bewusst dagegen entscheiden, wenn medizinische Gründe dafür sprechen – dann läuft alles wie gehabt.

Eine Blankoverordnung gilt maximal 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums entscheidest du über Art, Menge und Frequenz der Behandlung – und trägst dabei auch die wirtschaftliche Verantwortung, denn Blankoverordnungen unterliegen nicht der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung. Kurz gesagt: mehr Freiheit, aber eben auch mehr Verantwortung. Und genau an diesem Punkt setzt die aktuelle Debatte an.


Der Heilmittelreport 2026: viele Zahlen, wenig Antworten zur Qualität

Einen wichtigen Debattenbeitrag liefert der Heilmittel-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), vorgestellt Anfang Juni 2026 in Berlin. Er zeigt eindrücklich, wie dynamisch der Heilmittelbereich wächst: Die GKV-Ausgaben haben sich von 6,1 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 14,7 Milliarden Euro Ende 2025 mehr als verdoppelt, im ersten Quartal 2026 kletterten sie nochmal um 8,7 Prozent.

Die Blankoverordnung bekommt in diesem Zusammenhang ein eigenes, zwiespältiges Kapitel. Zwar machte sie 2025 nur 2,4 Prozent aller Physiotherapie-Verordnungen aus, im vierten Quartal 2025 war aber bereits jede zweite Verordnung bei Schulterbeschwerden eine Blankoverordnung. Und die kostete im Schnitt 714 Euro – gegenüber 214 Euro bei einer klassischen Regelverordnung. Vor allem Behandlungsdauer und -frequenz fielen deutlich höher aus.

Und hier kommt die Aussage, die für Aufsehen sorgt: Ob dieser Mehraufwand den Patientinnen und Patienten tatsächlich einen besseren Behandlungserfolg bringt, ist laut Report bislang nicht ausreichend belegt. Das WIdO benennt im Zuge dieser Feststellung aber auch offen, was viele in der Branche längst spüren und auch schon oft angesprochen haben: Es gibt jede Menge Abrechnungsdaten – aber kaum belastbare Daten zur tatsächlichen Versorgungsqualität. Nicht nur bei der Blankoverordnung, sondern im gesamten Heilmittelbereich. Der Report schlägt dafür unter anderem Akademisierung, eine bessere Leitlinienumsetzung und die systematischere Nutzung von Kassenroutinedaten als mögliche Lösungswege vor. Gute Ideen – nur ändern sie erstmal nichts an der Tatsache, dass belastbare Evaluationsdaten zur Blankoverordnung noch fehlen.


GKV-Stabilisierungsgesetz: Sparen, bevor die Evaluation überhaupt fertig ist

Während also noch munter Daten gesammelt und fehlende diskutiert werden, hat die Politik längst reagiert – und zwar mit radikalen Kürzungen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet haben, bringt für Heilmittelerbringer mehrere schmerzhafte Punkte mit sich: die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung bei der Vergütung, eine zusätzliche Absenkung um einen Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 sowie höhere Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten.

Für das Thema Blankoverordnungen relevant: Der Gesetzentwurf sieht die Streichung der Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen vor. Diese Pauschale sollte eigentlich den zusätzlichen fachlichen und organisatorischen Aufwand abgelten, der mit der erweiterten Versorgungsverantwortung einhergeht – also genau jene Zeit, die du in Diagnostik, Koordination und Dokumentation investierst, wenn du die Blankoverordnung nutzt. Fällt die Pauschale weg, bleibt dieser Mehraufwand schlicht unbezahlt.

Politisch pikant daran ist vor allem das Timing. Denn während die Bundesregierung hier schon kürzt, läuft parallel noch die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Blankoverordnung – deren Ergebnisse eigentlich erst zeigen sollten, ob sich das Instrument in der Praxis bewährt. Genau dieser Widerspruch ist es, der die Verbände auf die Barrikaden treibt.


Verbände schlagen zurück: „Man greift der Evaluation vor“

Die Reaktionen der Berufsverbände auf Report, Gesetzentwurf und AOK-Zwischenbilanzen lassen sich in etwa so zusammenfassen: Erstmal tief durchatmen, dann klare Kante zeigen. Drei Momente aus den letzten Monaten zeigen das besonders deutlich.

Bereits im März 2026 hatte der AOK-Bundesverband in einer eigenen Zwischenbilanz eine deutliche Mengen- und Kostensteigerung bei der Blankoverordnung ohne erkennbaren Qualitätsgewinn moniert und eine Begrenzung des Instruments gefordert. Die Physiotherapieverbände VPT und IFK ließen das nicht unwidersprochen: Der IFK forderte volle Transparenz über die AOK-Datenbasis und verwies auf den gesetzlich festgelegten Evaluationszeitplan – frühzeitige Interpretationen seien schlicht nicht zielführend. Der VPT ging noch einen Schritt weiter und bezeichnete die AOK-Analyse als „unterkomplex“: Die beobachtete Verschiebung hin zur Manuellen Therapie entspreche bei Schulterdiagnosen schlicht der evidenzbasierten Leitlinienempfehlung, und eine reine Mengenbetrachtung ignoriere mögliche Einsparungen an anderer Stelle – etwa durch weniger Arztbesuche oder vermiedene Operationen.

Als das Bundesgesundheitsministerium dann im April 2026 seinen Referentenentwurf zum GKV-Stabilisierungsgesetz vorlegte, wurde die Kritik noch grundsätzlicher. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) warnte eindringlich vor einem Rückfall in die katastrophale Unterfinanzierung der Branche vor 2017 und kritisierte insbesondere, dass der Gesetzgeber mit der Streichung der Mehraufwandspauschale der eigentlich erst für 2028 geplanten Evaluation der Blankoverordnung unzulässig vorgreife.

Den vielleicht deutlichsten Warnschuss gab es schließlich im Mai 2026: IFK, VPT und VDB warnten gemeinsam mit den Hochschulen Trier und Bochum davor, die laufende Evaluation zu ignorieren. Und das mit gutem Grund: Erste Zwischenergebnisse der seit Sommer 2025 laufenden Untersuchung zeichneten zu diesem Zeitpunkt bereits ein positives Bild – PhysiotherapeutInnen bewerteten die erweiterten Entscheidungsspielräume mehrheitlich als Qualitätsgewinn, PatientInnen berichteten laut SPADI von deutlich weniger Schmerzen und besserer Alltagsfunktion. Eine befürchtete Ausweitung von Therapiemitteln oder Frequenzen blieb dabei aus. Genau diese Zwischenergebnisse würden durch eine vorschnelle Streichung der Pauschale entwertet, so die einhellige Kritik. Der Abschlussbericht dieser Evaluation an das BMG ist übrigens erst für Herbst 2028 vorgesehen – bis dahin ist also noch einiges an Wartezeit angesagt.


Die EvaBVO-Studie: Erste klinische Daten aus Lübeck und Cottbus

Während die Kassen vor allem auf Kosten und Mengen schauen, hat sich ein Forschungsteam der Universität zu Lübeck in Kooperation mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg genau der Frage gewidmet, die im Heilmittelreport als größte Leerstelle benannt wird: Wie geht es den Patientinnen und Patienten eigentlich klinisch? Von Juli bis Ende Oktober 2025 untersuchte das Team im Projekt „EvaBVO PT“ die Auswirkungen der physiotherapeutischen Blankoverordnung bei Schultererkrankungen auf die Versorgung – finanziell gefördert von Physio Deutschland e. V. Der Abschlussbericht liegt seit Ende Mai 2026 vor.

Das Studiendesign: eine prospektive Beobachtungsstudie, bei der Patientinnen und Patienten sowie behandelnde Physiotherapeutinnen und -therapeuten vor und nach der Behandlung befragt wurden. Als primärer Endpunkt diente der Shoulder Pain and Disability Index (SPADI). Insgesamt füllten 701 Physiotherapeutinnen und -therapeuten die Basisbefragung vollständig aus, für die klinische Auswertung standen Daten von 65 Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

Und die Ergebnisse können sich sehen lassen: Der SPADI-Gesamtscore verbesserte sich im Schnitt um 27,3 Punkte – deutlich mehr als der Schwellenwert von 14 Punkten, ab dem man von einer klinisch relevanten Verbesserung spricht. Auch bei Lebensqualität und Bewegungsangst zeigten sich statistisch signifikante Verbesserungen mit teils großen Effektstärken. Die Patientenzufriedenheit mit der Behandlung lag im Schnitt bei 4,4 von möglichen 5 Punkten, unerwünschte Ereignisse waren mit 4,6 Prozent selten. Kurz gesagt: Die Blankoverordnung wirkte in dieser Stichprobe klinisch – und zwar spürbar.

Spannend sind auch die Versorgungsdaten: Manuelle Therapie war mit 84,5 Prozent das mit Abstand am häufigsten gewählte Heilmittel, gefolgt von Krankengymnastik. Im Mittel kamen 4,2 verschiedene Heilmittel pro Verordnung zum Einsatz, die Behandlungsdauer betrug rund 12 Wochen. Bei den Einflussfaktoren auf das Behandlungsergebnis zeigte sich übrigens ein interessantes Detail: Eine stärkere Adhärenz an evidenzbasierter Praxis bei der klinischen Entscheidungsfindung war mit besseren Ergebnissen verbunden – ein Fingerzeig darauf, dass Fort- und Weiterbildung in Sachen EBP tatsächlich einen Unterschied macht.

Ganz wichtig, und das betonen die Autorinnen und Autoren selbst: Die Studie ist explorativ, die Stichprobe klein, eine Kontrollgruppe fehlt naturgemäß, weil die Blankoverordnung inzwischen Standardversorgung bei Schulterdiagnosen ist. Die Ergebnisse sind daher eher hypothesengenerierend zu verstehen als als endgültiger Wirksamkeitsbeweis. Trotzdem liefert die Studie genau das, was bisher gefehlt hat: erste klinische Verlaufsdaten aus der Regelversorgung, die die rein gesundheitsökonomische Betrachtung der Krankenkassen sinnvoll ergänzen.


Der Innovationsfonds zieht nach: drei neue Großprojekte

Und damit die Datenlage in den kommenden Jahren nicht mehr so dünn bleibt, hat der Innovationsausschuss des G-BA gleich drei umfangreiche Forschungsprojekte zur Blankoverordnung auf den Weg gebracht – alle mit Laufzeitbeginn 2027 und einem Volumen im siebenstelligen Bereich:

BORIS (Universität Duisburg-Essen | Goethe-Universität Frankfurt | Techniker Krankenkasse) untersucht von April 2027 bis März 2030 mit rund 1,46 Millionen Euro Fördersumme die Versorgungsrealität, Behandlungspraxis, Bedarfe und Ergebnisqualität der Blankoverordnung – unter anderem über standardisierte Befragungen von 2.100 Heilmittelerbringern, 3.150 Verordnerinnen und Verordnern sowie 4.200 Patientinnen und Patienten.

BLANKOCARE (Hochschule Osnabrück | Uni Göttingen | Hochschule Hannover | Uniklinikum Heidelberg) geht ab Januar 2027 mit rund 1,17 Millionen Euro der Frage nach, ob die Blankoverordnung bei Diagnosen der Schulter bzw. oberen Extremität eine mindestens gleichwertige Alternative zur klassischen ärztlichen Verordnung darstellt – mit Blick auf Gesundheitsparameter, Ressourcenverbrauch und die Perspektiven von Ärztinnen, Therapeutinnen und Patientinnen.

Blanko-4P (Uniklinikum Erlangen | AOK Bayern | Uniklinikum Jena und weitere Partner) startet ebenfalls im April 2027 mit rund 1,54 Millionen Euro Förderung und nimmt gleich vier Perspektiven gleichzeitig unter die Lupe: die von Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten, Patientinnen und Patienten sowie den Symptomverlauf im Vergleich zur klassischen Vollverordnung.

Drei Projekte, ein gemeinsamer Nenner: Es wird endlich systematisch und mit ordentlichem Studiendesign untersucht, was Report, Verbände und Kassen bislang nur aus unterschiedlichen Blickwinkeln vermutet oder behauptet haben. Die schlechte Nachricht dabei: Belastbare Ergebnisse aus all diesen Projekten wird es frühestens 2029 oder 2030 geben. Bis dahin bleibt die Debatte also munter bestehen, ebenso wie die nun beschlossenen Kürzungen in diesem Bereich – und du solltest die Entwicklungen weiterhin im Blick behalten.


Was bedeutet das für dich?

Wenn du mit Blankoverordnungen arbeitest oder darüber nachdenkst, es zu tun, lohnt sich der Blick auf ein paar Kernpunkte:

  • Die Studienlage wird gerade erst aufgebaut. Erste klinische Daten wie aus der EvaBVO-Studie sind vielversprechend, aber noch keine endgültige Evidenz. Mit BORIS, BLANKOCARE und Blanko-4P entstehen aktuell die großen, methodisch saubereren Studien – Ergebnisse sind aber erst in einigen Jahren zu erwarten.
  • Politischer Druck und wissenschaftliche Evaluation laufen aktuell auseinander. Die Streichung der Mehraufwandspauschale trifft eine Versorgungsform, die noch mitten in der gesetzlich vorgesehenen Evaluationsphase steckt. Das ist ein Punkt, den es sich lohnt, weiterzuverfolgen, gerade wenn du selbst wirtschaftlich betroffen bist.
  • Gute Dokumentation zahlt sich doppelt aus. Je besser du deine Behandlungsentscheidungen nachvollziehbar begründest und dokumentierst, ebenso wie die Behandlungsergebnisse, desto stärker steht die Berufsgruppe insgesamt da, wenn es um die nächste Evaluationsrunde geht.
  • Evidenzbasierte Praxis ist mehr als ein Buzzword. Die EvaBVO-Studie deutet an, dass eine stärkere EBP-Adhärenz mit besseren Behandlungsergebnissen einhergeht. Ein guter Grund, sich mit aktuellen Leitlinien und Assessments auseinanderzusetzen – auch unabhängig von der politischen Großwetterlage.

Die Blankoverordnung bleibt also ein Politikum mit offenem Ausgang. Klar ist aber: Je mehr belastbare Daten es gibt, desto schwerer wird es für alle Seiten, mit reinen Bauchgefühlen zu argumentieren. Und das kann am Ende nur gut für die Versorgungsqualität sein – und damit für dich und deine Patientinnen und Patienten.

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