Ab dem 01. November 2024 ermöglicht die Blankoverordnung Physiotherapeuten erweiterte Freiheiten bei der Behandlung von 114 Schulterdiagnosen.
Die Blankoverordnung für die physiotherapeutische Versorgung der Schulter ist da. Darauf haben sich IFK, Physio Deutschland, VDB Physiotherapieverband und VPT mit dem GKV-Spitzenverband verständigt. Die neue Verordnung tritt ab dem 01. November 2024 in Deutschland in Kraft und ermöglicht es künftig, 114 Diagnosen rund um die Schulter auf Basis einer Blankoverordnung zu behandeln.
Allgemeine Informationen zur Blankoverordnung
Die Blankoverordnung bringt klare Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen, Korrekturzeiten, Abrechnungsmodalitäten und Indikationen sowie zur wirtschaftlichen Erbringung der Leistungen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Verordnung gibt es hier einige Unterschiede. Der wichtigste Punkt ist die erweiterte Entscheidungsfreiheit: Die Ärztin oder der Arzt gibt auf der Verordnung nur die Diagnose und die entsprechende Diagnosegruppe an, während die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut die Wahl der Heilmittel, die Behandlungsdauer und die Häufigkeit der Sitzungen übernimmt.
Diese neue Versorgungsform ist jedoch nicht universell für alle Verordnungen vorgesehen, sondern wurde für bestimmte Indikationsgruppen festgelegt. Ab dem 01. November 2024 wird die Blankoverordnung für Erkrankungen im Schulterbereich angewendet. Die betroffenen Diagnosen, aufgeteilt in zwei Gruppen mit unterschiedlichem Behandlungsbedarf, umfassen unter anderem Arthrosen, Weichteilläsionen und Knorpelschäden sowie Frakturen, die konservativ oder operativ versorgt werden. Für diese Diagnosen wird die Ausstellung einer Blankoverordnung durch die Ärztin oder den Arzt zur Regel.
Neue Leistungspositionen auf einen Blick
Im Rahmen der Blankoverordnung sind nun auch drei neue Leistungspositionen im Katalog der Physiotherapie zu finden: die physiotherapeutische Diagnostik, die Bedarfsdiagnostik und eine Mehraufwandspauschale. Vor Beginn der Behandlung führt die Therapeutin oder der Therapeut eine physiotherapeutische Diagnostik durch, die eine Untersuchung und Anamnese der Patientin oder des Patienten umfasst. Dies ist ein bedeutender Fortschritt, da es die erste Diagnostikposition für Physiotherapeutinnen und -therapeuten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Auf Basis dieser Untersuchung werden die Therapieziele geplant und die Behandlungsstrategie festgelegt, inklusive der Auswahl und Häufigkeit der Heilmittel.
Die Physiotherapeutin oder der -therapeut ist dabei verpflichtet, eine unverhältnismäßige Ausweitung der Behandlungsmenge zu vermeiden. Um dies zu unterstützen, wurde ein Ampelsystem im Vertrag eingeführt, das die maximale Anzahl der Behandlungseinheiten für jede Diagnosegruppe vorgibt. Solange die Behandlung im „grünen Bereich“ bleibt, wird die volle Vergütung gewährt. Überschreitet sie jedoch diesen Bereich, gibt es im „roten Bereich“ Preisabschläge von neun Prozent. Die festgelegten Mengen orientieren sich an den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und sollen im Regelfall ausreichen, um die Therapieziele zu erreichen.
Zusätzlich kann während einer laufenden Behandlung oder am Ende einer Serie eine Bedarfsdiagnostik durchgeführt werden, um den bisherigen Verlauf zu bewerten und die Therapieziele zu überprüfen. Da die Blankoverordnung mit einem höheren Verwaltungsaufwand und größerer Verantwortung für die Therapeutinnen und Therapeuten verbunden ist, kann pro Verordnung auch eine Mehraufwandspauschale abgerechnet werden.
Nur mit Kassenzulassung
Die verordnete Behandlung wird nur dann über die Krankenkasse abgerechnet – unter Abzug des festgelegten Eigenanteils – wenn die Patientin oder der Patient zu einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeut mit Kassenzulassung geht. Es ist nicht möglich, die Behandlung privat zu zahlen und anschließend bei jener Krankenkasse einzureichen, bei der man versichert ist. In diesem Fall muss die Behandlung vollständig von der Patientin oder dem Patienten übernommen werden.
Alle Details zur Blankoverordnung kannst du dir in diesem informativen Webinar von Physio-Deutschland ansehen:
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