Sechs inspirierende gemeinnützige Initiativen aus Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie und Musiktherapie – und wie du selbst eine aufbauen kannst.
Therapien sind oftmals teuer, Wartelisten lang und der Zugang für vulnerable Gruppen oft versperrt. Doch abseits des offiziellen Gesundheitssystems wächst eine Landschaft bemerkenswerter gemeinnütziger Projekte, die genau dort ansetzen, wo das System Lücken lässt. Wir stellen dir inspirierende Initiativen aus Deutschland und Österreich vor.
Inhalt
- So gründest du ein gemeinnütziges Therapieprojekt
- PhysioMobil for free e. V. – Physiotherapie ohne Papiere, ohne Kosten
- younus – Ergotherapie-Studierende als Mentorinnen und Mentoren
- Gesund aus der Krise – Psychologie, Psychotherapie und Musiktherapie für Kinder und Jugendliche
- Refugio München – Psychotherapie für traumatisierte Geflüchtete
- MuthiG – Musiktherapie in Graz
- Musiktherapie Initiative e. V. – Musik als Brücke in Hamburg
- Gemeinnützige Therapieprojekte füllen eine systemische Lücke
So gründest du ein gemeinnütziges Therapieprojekt
Bevor wir konkrete Projekte vorstellen, werfen wir einen Blick auf die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen in Österreich und Deutschland. Denn wer eine gemeinnützige Therapieinitiative aufbauen möchte, sollte die wichtigsten Rahmenbedingungen von Anfang an kennen.
🏛️ Die häufigste Rechtsform: der Verein
In beiden Ländern ist der eingetragene Verein (in Österreich kurz: Verein nach dem Vereinsgesetz 2002; in Deutschland: e. V. nach dem VereinsG) die verbreitetste Rechtsform für gemeinnützige Therapieprojekte. Er ist verhältnismäßig einfach zu gründen und schützt die Mitglieder vor persönlicher Haftung mit ihrem Privatvermögen – die Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen. Mit ihrem privaten Vermögen haften Mitglieder und Organe des Vereins nur dann, wenn sie gesetzliche oder statutarische Pflichten verletzt haben, also beispielsweise Vereinsgeld zweckwidrig verwendet haben.
In Österreich braucht es für eine Vereinsgründung mindestens zwei Personen, Vereinsstatuten mit klar definierten Zwecken sowie die Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landespolizeidirektion. Der Verein entsteht als juristische Person, sobald die Behörde die Errichtung zur Kenntnis nimmt oder die Frist von vier (bzw. sechs) Wochen verstreicht, ohne dass ein Untersagungsbescheid ergeht.
In Deutschland sind für die Gründung eines eingetragenen Vereins mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Dazu kommen eine Satzung, ein Gründungsprotokoll sowie die Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.
✅ Gemeinnützigkeit: mehr als ein Titel
Die Rechtsform „Verein“ allein genügt nicht – die Gemeinnützigkeit muss separat beantragt und anerkannt werden. Das ist der entscheidende Schritt, der steuerliche Vorteile und Förderzugänge erschließt.
In Österreich richtet sich die steuerliche Gemeinnützigkeit nach der Bundesabgabenordnung (BAO, §§ 34 ff.). Der Verein muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen – beides muss in den Statuten klar verankert und in der tatsächlichen Vereinsarbeit gelebt werden. Ein gesondertes Anerkennungsverfahren gibt es nicht; das Finanzamt entscheidet im Rahmen des laufenden Besteuerungsverfahrens. Eine freiwillige Vorabstimmung mit dem Finanzamt ist jedoch möglich und empfehlenswert.
In Deutschland regeln die Abgabenordnung (AO, §§ 51–68) die Voraussetzungen. Die Gemeinnützigkeit wird auf Antrag beim Finanzamt beantragt – in der Regel durch Vorlage der Satzung und des Gründungsprotokolls. Das Finanzamt stellt bei positiver Prüfung einen Feststellungsbescheid (§ 60a AO) aus. Alle drei Jahre wird die Gemeinnützigkeit anhand von Einnahmen-Ausgaben-Aufstellungen, Tätigkeitsbericht und Satzung erneut geprüft.
In beiden Ländern gilt: Die Satzung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – Abweichungen oder unklare Formulierungen können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, im schlimmsten Fall rückwirkend. Eine rechtliche Begleitung bei der Satzungsgestaltung zahlt sich daher fast immer aus.
💰 Steuern und Spenden: Steuerliche Vorteile und Spendenbegünstigung
Warum lohnt sich der bürokratische Aufwand? Weil die Vorteile erheblich sind:
Gemeinnützige Vereine sind in beiden Ländern grundsätzlich von der Körperschaftsteuer (AT) bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuer (DE) befreit. Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden bleiben in der Regel steuerfrei, solange sie dem Vereinszweck zugutekommen. Für wirtschaftliche Nebentätigkeiten gelten Freigrenzen (in Österreich z. B. 40.000 Euro Jahresumsatz für einen sogenannten „begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb“, unterhalb derer keine absolute Steuerpflicht eintritt).
Besonders wertvoll für die Projektfinanzierung ist die Spendenbegünstigung: Wer an einen anerkannten gemeinnützigen Verein spendet, kann den Betrag steuerlich absetzen. In Österreich werden spendenbegünstigte Vereine jährlich im Amtsblatt der Finanzverwaltung veröffentlicht; in Deutschland werden sie im Zuwendungsempfängerregister des Bundes gelistet. Der Status als spendenbegünstigte Organisation macht es deutlich einfacher, Privatspenden und Unternehmensförderungen einzuwerben.
Für Ehrenamtliche gibt es in beiden Ländern ebenfalls steuerliche Erleichterungen: In Deutschland können Ehrenamtliche eine Ehrenamtspauschale (bis 960 Euro p. a.) oder eine Übungsleiterpauschale (bis 3.300 Euro p. a., Stand 2025) steuerfrei erhalten; in Österreich gibt es vergleichbare pauschale Aufwandsentschädigungsregeln.
⚖️ Berufsrechtliche Fragen: Berufspflichten gelten auch im Ehrenamt
Ein wichtiger Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Berufsrecht und Berufspflichten gelten unabhängig davon, ob eine Therapie bezahlt oder ehrenamtlich erbracht wird. Wer als Physiotherapeutin, Ergotherapeut, Logopädin oder Psychotherapeut tätig ist – gleich ob in einer Praxis oder im gemeinnützigen Verein –, unterliegt weiterhin den einschlägigen gesundheitsberufsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes.
Das umfasst insbesondere:
- Die Verschwiegenheitspflicht (in Österreich z. B. explizit im Psychotherapiegesetz verankert)
- Die Dokumentationspflicht
- Die Sorgfaltspflicht bei der Behandlung
- Die Verpflichtung zur beruflichen Haftpflichtversicherung – in Österreich gesetzlich verpflichtend für Klinische PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen und eingetragene PsychotherapeutInnen
Für den Verein empfiehlt sich zusätzlich eine Vereins- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die im Rahmen der ehrenamtlichen Vereinsarbeit an Dritten entstehen. In Deutschland sind ehrenamtlich Tätige im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins zwar durch die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsunfälle abgesichert – für Haftpflichtfälle gegenüber Dritten braucht es aber eine eigene Vereinshaftpflicht.
🤝 Finanzierung: Vielfalt ist Stärke
Gemeinnützige Therapieprojekte finanzieren sich in der Praxis meist durch eine Kombination mehrerer Quellen:
Öffentliche Förderungen sind ein zentraler Baustein. Bund, Länder und Gemeinden vergeben Projektförderungen für gemeinnützige Gesundheits- und Sozialprojekte. In Österreich lohnt sich ein Blick ins Transparenzportal des Bundes, das Förderprogramme für NPOs übersichtlich auflistet. In Deutschland sind Landesministerien, Kommunen sowie Stiftungen wichtige Anlaufstellen.
Spenden und Sponsoring lassen sich mit einer anerkannten Spendenbegünstigung deutlich leichter einwerben. Viele Unternehmen suchen gezielt nach Partnerschaften mit gemeinnützigen Gesundheitsprojekten, auch um ihre soziale Verantwortung (CSR) sichtbar zu machen.
Mitgliedsbeiträge tragen zur Grundfinanzierung bei und stärken die Vereinsbasis.
Kooperationen mit Hochschulen und Fachhochschulen können eine schlaue Finanzierungsstrategie sein: Wenn Studierende im Rahmen ihrer Ausbildung therapeutische Leistungen unter Supervision im Verein erbringen, fallen keine oder deutlich geringere Personalkosten an. Gleichzeitig profitieren Studierende von praxisnaher Erfahrung. Für diese Art der Kooperation braucht es klare Vereinbarungen mit der Hochschule über Betreuung, Supervision und Haftung.
⚠️ Typische Stolpersteine
Wer ein gemeinnütziges Therapieprojekt aufbauen möchte, sollte folgende Fallstricke kennen:
Satzungsfehler sind der häufigste Grund für Probleme mit dem Finanzamt. Unklare Zweckformulierungen, fehlende Regelungen zur Mittelverwendung oder zur Vermögensbindung im Auflösungsfall können die Gemeinnützigkeit gefährden. Praxis-Tipp: In Deutschland gibt es eine offizielle Mustersatzung der Finanzverwaltung (Anlage 1 zu § 60 AO), deren Kernformulierungen zwingend zu übernehmen sind.
Begünstigungsschädliche Tätigkeiten – also wirtschaftliche Aktivitäten, die in Wettbewerb mit steuerpflichtigen Betrieben treten – können im schlimmsten Fall den gesamten Gemeinnützigkeitsstatus gefährden. Für Therapievereine relevant: Werden reguläre therapeutische Leistungen im Zuge der Vereinstätigkeit gegen Entgelt an nicht-bedürftige Personen erbracht, muss geprüft werden, ob das noch im Rahmen des Vereinszwecks liegt.
Mittelverwendung muss lückenlos nachvollziehbar sein. Das erfordert eine ordentliche Buchführung und Dokumentation – am Anfang oft unterschätzt, aber entscheidend für die langfristige Anerkennung.
Ehrenamt ist kein Freifahrtschein. Berufsrechtliche Pflichten, Versicherungsschutz und Datenschutz (DSGVO) gelten auch im Verein. Eine frühzeitige Beratung durch Steuerberatung und Rechtsanwaltschaft spart spätere Probleme.
PhysioMobil for free e. V. – Physiotherapie ohne Papiere, ohne Kosten
Website: physioforfree.de
Bereich: Physiotherapie | Land: Deutschland

Menschen ohne Krankenversicherung, ohne Aufenthaltsrecht, ohne Obdach – sie alle haben ein Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung. Praktisch ist dieses Recht für viele jedoch unzugänglich. Der gemeinnützige Verein PhysioMobil for free e. V. tritt genau dieser Lücke entgegen: Er bietet kostenlose, unbürokratische Physiotherapie direkt vor Ort an – mobil, ohne Nachweise, unter Schweigepflicht.
Das Angebot richtet sich an Menschen ohne Krankenversicherung, mit laufendem Asylantrag, ohne Bleiberecht oder ohne finanzielle Mittel. Neben Behandlungen organisiert der Verein auch Veranstaltungen wie Messen, Filmabende und Vorträge, um auf die Schwachstellen des deutschen Gesundheitssystems aufmerksam zu machen. Das erklärte Ziel: diesen Verein eines Tages überflüssig zu machen.
Von 20. bis 25. April 2026 stellt sich PhysioMobil for free in Kiel näher vor. Start ist am 20. April um 12.00 Uhr mit einer Vereinsvorstellung von Projektleiterin Fina Steen. Der Pop-up-Pavillon ist an den sechs Tagen täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Ebenfalls täglich um 12.00 Uhr wird kostenlos Essen ausgegeben.
Eine gute Gelegenheit, um ein gemeinnütziges Therapieprojekt kennenzulernen und mit den Menschen dahinter ins Gespräch zu kommen 💡💜
younus – Ergotherapie-Studierende als Mentorinnen und Mentoren
Website: younus.at
Bereich: Ergotherapie – Mentoring | Land: Österreich

younus ist ein österreichisches Mentoring-Projekt für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bedarf. Die Mentorinnen und Mentoren kommen aus verschiedensten therapeutischen und pädagogischen Berufsfeldern und begleiten junge Menschen ehrenamtlich in ihrem Alltag.
In Kooperation mit der FH Gesundheitsberufe OÖ können nun auch Studierende therapeutischer und pädagogischer Studiengänge als Mentorinnen und Mentoren tätig werden – und dabei gemeinnütziges Engagement mit praxisnaher Erfahrung verbinden. Ein Modell, das zeigt, wie Hochschulen und NGOs einander sinnvoll ergänzen können: Die Kinder und Jugendlichen profitieren von qualifizierten Begleitpersonen, die Studierenden von echtem Praxisbezug noch vor dem Abschluss.
Näheres darüber erfährst du demnächst in unserem Recap von der Fachtagung der Ergotherapie Austria, wo das Projekt von Katrin Hofer und Karin Lettner-Hauser näher vorgestellt wurde 💡💜
Gesund aus der Krise – Psychologie, Psychotherapie und Musiktherapie für Kinder und Jugendliche
Website: gesundausderkrise.at
Bereich: Psychologie – Psychotherapie – Musiktherapie | Land: Österreich

Seit April 2022 bietet das österreichische Projekt „Gesund aus der Krise“ eine niederschwellige, kostenlose psychosoziale Versorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre. Das Projekt wird vom Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) in Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) umgesetzt – seit Frühjahr 2024 auch mit dem Österreichischen Berufsverband der MusiktherapeutInnen (ÖBM) als Partner.
Pro Person stehen bis zu 15 kostenlose Behandlungseinheiten im Einzel- oder Gruppensetting zur Verfügung – klinisch-psychologisch, psychotherapeutisch oder musiktherapeutisch. Ab 14 Jahren können sich Jugendliche selbst anmelden, ohne Zustimmung der Eltern und ohne Diagnose. Ein Pool von rund 1.600 Behandlerinnen und Behandlern in 28 Sprachen sichert die österreichweite Abdeckung.
Die Ergebnisse sprechen für sich: Laut einer Evaluierung der Universität Innsbruck berichten 93 Prozent der Klientinnen und Klienten nach der Behandlung von einer Verbesserung ihres Wohlbefindens. Bis Anfang 2026 haben bereits über 50.000 junge Menschen das Angebot genutzt. Das Projekt ist bis Juni 2027 mit 35,15 Millionen Euro finanziert.
Refugio München – Psychotherapie für traumatisierte Geflüchtete
Website: refugio-muenchen.de
Bereich: Psychotherapie – Psychologie – Kunsttherapie | Land: Deutschland (München)

Seit 1994 ist Refugio München eine der bekanntesten Anlaufstellen für geflüchtete Menschen, die durch Krieg, Verfolgung und Folter traumatisiert wurden. Getragen vom gemeinnützigen Verein IfF-Refugio-München e. V. und unterstützt vom Förderverein Refugio München e. V., helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich rund 3.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus über 40 Nationen – kostenlos und unabhängig von Aufenthaltsstatus, Nationalität oder Religion.
Das Angebot umfasst Psychotherapie und psychologische Beratung (mit DolmetscherInnen in der Muttersprache), Sozialberatung, ärztliche Begutachtung sowie kunst- und musiktherapeutische Gruppenangebote für Kinder. Ergänzt wird dies durch das Welcome-Projekt, in dem Ehrenamtliche als Mentorinnen und Mentoren Geflüchtete im Alltag begleiten. Finanziert wird Refugio München vor allem aus öffentlichen Mitteln der Stadt München, von Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen und Spenden.
Wer mehr über die Arbeit von Refugio München erfahren möchte, kann die Gelegenheit nutzen und am 08. Mai zwischen 12.00 und 17.00 Uhr zum Tag der offenen Tür im Behandlungszentrum in der Rosenheimer Straße 38 vorbeischauen. Dort gibt das Team Einblicke in Therapie, Sozialberatung und die Kunstwerkstatt 💡💜
ℹ️ Infobox
Warum werden TherapeutInnen bei manchen gemeinnützigen Projekten bezahlt – und ist das trotzdem „gemeinnützig“?
Bei Projekten wie „Gesund aus der Krise“, „Refugio München“ und zahlreichen anderen gemeinnützigen Projekten arbeiten die Therapeutinnen und Therapeuten nicht ehrenamtlich, sondern erhalten ein Honorar oder Gehalt. Das wirft manchmal die Frage auf, ob das noch „echtes“ gemeinnütziges Engagement ist – die Antwort ist: Ja, und aus gutem Grund.
Psychotherapie ist berufsrechtlich besonders reguliert. In Österreich und Deutschland darf Psychotherapie nur von approbierten Fachkräften mit entsprechender Ausbildung und Registrierung durchgeführt werden. Die Berufsverbände und Fachorganisationen betonen ausdrücklich, dass ehrenamtliche Laientherapie für psychisch belastete oder traumatisierte Menschen keine adäquate Alternative darstellt – sie kann im schlimmsten Fall sogar schaden, etwa wenn Traumainhalte ohne fachkundige Begleitung aktiviert werden.
Die Gemeinnützigkeit liegt hier also nicht im unbezahlten Arbeiten der Fachkräfte, sondern darin, dass die Organisation selbst keinen Gewinn anstrebt, alle Einnahmen dem Vereinszweck zugutekommen und das Angebot für die Klientinnen und Klienten kostenlos ist. Der Unterschied zu einer gewinnorientierten Praxis: Therapeutinnen und Therapeuten in solchen Projekten verdienen oft weniger als am freien Markt – und die Alternative für die Klientinnen und Klienten wäre schlicht keine Versorgung.
Bei anderen Therapieformen – Physiotherapie, Ergotherapie, Musiktherapie – ist das Modell des Ehrenamts eher möglich und verbreitet, aber auch hier werden die Therapeutinnen und Therapeuten oftmals im Rahmen der Vereinstätigkeit angestellt oder auf Honorarbasis bezahlt.
MuthiG – Musiktherapie in Graz
Website: muthig.info
Bereich: Musiktherapie | Land: Österreich (Graz)

Der gemeinnützige Grazer Verein MuthiG – Musiktherapie in Graz fördert musiktherapeutische Angebote in Theorie und Praxis. Mitglieder sind eigenverantwortliche Musiktherapeutinnen und -therapeuten, die unter anderem in Schulen, Kindergärten, interkulturellen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie in der Rehabilitation und Hospizversorgung tätig sind.
Das Spektrum reicht von der Begleitung bei Psychosomatik, Psychiatrie und Neurologie bis hin zur Burnout-Prophylaxe, Sucht- und Gewaltprävention sowie Trauerarbeit. Monatliche interdisziplinäre Gesprächsrunden, Rhythmusgruppen für Menschen mit neurologischer Beeinträchtigung und ein regelmäßiges Benefizkonzert für die Kinderonkologie des LKH Graz zählen zu den konkreten Aktivitäten. MuthiG ist zudem spendenbegünstigt.
Musiktherapie Initiative e. V. – Musik als Brücke in Hamburg
Website: musiktherapie-initiative.de
Bereich: Musiktherapie | Land: Deutschland (Hamburg)

Gegründet zur Zeit der Flüchtlingskrise, hat sich die Musiktherapie Initiative e. V. in Hamburg zur Anlaufstelle für Menschen entwickelt, die sich Musiktherapie normalerweise nicht leisten können. Geflüchtete, sozial benachteiligte Personen und Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen stehen im Mittelpunkt der Vereinsarbeit.
Die Projekte sind als Gruppenangebote konzipiert und schaffen sichere Räume für soziale Kontakte und emotionale Unterstützung. Aktuell gibt es beispielsweise eine musikalische Handarbeitsgruppe mit Mädchen in einer Folgeunterkunft in den Hamburger Elbvororten. Da Musiktherapie von Krankenkassen kaum erstattet wird, ermöglicht der Verein ambulante Behandlungen für Menschen, deren Einkommen das Vierfache des Sozialhilfe-Regelsatzes nicht übersteigt.
Gemeinnützige Therapieprojekte füllen eine systemische Lücke
Die hier vorgestellten Projekte vereint eine Überzeugung: Gesundheit und therapeutische Versorgung sind keine Privilegien, sondern Menschenrechte. Ob mobile Physiotherapie für Menschen ohne Krankenversicherung, kostenlose Psychotherapie für traumatisierte Geflüchtete, Ergotherapie-Studierende als Mentorinnen und Mentoren oder musiktherapeutische Gruppenangebote in Flüchtlingsunterkünften – all diese Initiativen zeigen, was möglich ist, wenn fachliche Kompetenz und gesellschaftliches Engagement zusammenkommen. Sie ergänzen das Regelversorgungssystem dort, wo es an seine Grenzen stößt, und verdienen größere gesellschaftliche Sichtbarkeit, finanzielle Unterstützung und politisches Interesse. Wer selbst aktiv werden möchte – als TherapeutIn, StudentIn oder FörderIn – findet bei diesen Projekten offene Türen. Oder Inspiration für den Start einer eigenen Initiative.
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