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Seit 01. April 2026 lehnen ÖGK, SVS und BVAEB Kostenerstattungsanträge ab, wenn die Honorarnote von einer Gesellschaft oder einem Verein ausgestellt wurde – und nicht von der Therapeutin oder dem Therapeuten persönlich. Seit 01. April 2026 lehnen ÖGK, SVS und BVAEB Kostenerstattungsanträge ab, wenn die Honorarnote von einer Gesellschaft oder einem Verein ausgestellt wurde – und nicht von der Therapeutin oder dem Therapeuten persönlich.

Kostenerstattung für Therapieleistungen: Warum Rechnungen von GmbH & OG ab April 2026 abgelehnt werden

Seit 01. April 2026 lehnen ÖGK, SVS und BVAEB Kostenerstattungsanträge ab, wenn die Honorarnote von einer Gesellschaft oder einem Verein ausgestellt wurde – und nicht von der Therapeutin oder dem Therapeuten persönlich.