Von Pflichtpraktikum bis Versicherung: Was in Deutschland und Österreich wirklich gilt
Es gibt Themen, die klingen unkompliziert und entpuppen sich als Zettelwirtschaft mit Zusatzschleife. Das Praktikum in der Therapiepraxis gehört dazu. Auf der einen Seite steht eine Praxisinhaberin, die gern Nachwuchs ausbildet, aber nicht in die Sozialversicherungsfalle tappen will. Auf der anderen Seite steht ein Student, der Praktikumsstunden braucht, die auch wirklich zählen. Dazwischen liegen Begriffe wie Pflichtpraktikum, Volontariat, Fachaufsicht, Praxisanleitung und Supervision, und alles heißt in Deutschland ein bisschen anders als in Österreich.
Wir sortieren all das für beide Seiten und für alle Fachrichtungen, von Physiotherapie bis Psychotherapie. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt dir aber den roten Faden und die richtigen Fragen mit.
Inhalt
Wann ist ein Praktikum Pflicht und warum?
Therapieberufe sind Handwerk am Menschen. Aus Büchern allein lernst du nicht, wie sich ein Muskeltonus anfühlt, wie ein Kind auf Logopädie reagiert oder was in dir passiert, wenn dir jemand von seiner Panik erzählt. Deshalb schreiben die Ausbildungsregeln fast überall Praxisphasen vor.
Österreich
Gesundheitsberufe an der FH. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Diätologie sind FH-Bachelorstudien, und die Praxis ist gesetzlich verankert. Die neue FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026 verlangt, dass die praktische Ausbildung an Praktikumsstellen mindestens ein Viertel des gesamten Arbeitsaufwands der drei Ausbildungsjahre ausmacht. Als Praktikumsstellen nennt sie ausdrücklich auch freiberuflich tätige Therapeutinnen und Therapeuten sowie Gruppenpraxen. Die Studierenden dokumentieren ihre Praxis in einem anonymisierten Ausbildungsprotokoll, und ohne erfolgreich beurteilte Praktika gibt es keine Zulassung zur Bachelorprüfung. Das Praktikum ist also das Ticket zum Abschluss.
Psychotherapie. Hier läuft gerade ein Systemwechsel. Das klassische Modell aus Propädeutikum und Fachspezifikum läuft aus. Seit Oktober 2026 wird das Masterstudium Psychotherapie an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen angeboten. Im bisherigen System sind mindestens 480 Praktikumsstunden in einer psychosozialen Einrichtung vorgeschrieben, im Fachspezifikum weitere 550 Stunden. Davon müssen mindestens 150 Stunden in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens stattfinden. Die Stunden zählen nur, wenn sie unter fachlicher Anleitung und Aufsicht erfolgen und der Kontakt mit Patientinnen und Patienten tatsächlich stattfindet.
Psychologie. Für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie gibt es eine postgraduelle Ausbildung mit 2.098 bzw. 1.553 Stunden praktischer Tätigkeit, jeweils unter Anleitung und Fachaufsicht von Berufsangehörigen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Wichtig, vor allem für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber: Das ist kein Praktikum. Die Österreichische Akademie für Psychologie betont, dass es sich um Arbeitsverhältnisse handelt, nicht um Praktikum, Volontariat oder freien Dienstvertrag.
Deutschland
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie. Die Ausbildung läuft in der Regel an staatlich anerkannten Berufsfachschulen. Bei der Physiotherapie sind rund 1.600 Stunden praktische Ausbildung vorgesehen. Ob Schulgeld anfällt, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Die lange angekündigte Reform der Berufsgesetze steht seit Jahren im Raum. Prüfe also den aktuellen Stand, bevor du planst.
Psychotherapie. Seit der Reform führt ein Studium direkt zur Approbation, danach folgt eine mehrjährige Weiterbildung. Praktische Anteile stecken schon im Studium, etwa als „berufsqualifizierende Tätigkeiten“. Die Weiterbildung ist eine hauptberufliche, bezahlte Tätigkeit, und Supervision sowie Selbsterfahrung gehören dort zur bezahlten Arbeitszeit. Für die Übergangsphase mit der alten Ausbildung galt dagegen oft: Praktikantenstatus, kaum oder gar keine Vergütung.
Musiktherapie, Sportwissenschaft, Diätologie in Deutschland und Co. Hier unterscheiden sich Studienpläne und Praktikumsordnungen von Hochschule zu Hochschule stark. Die Faustregel lautet: Die Studien- oder Prüfungsordnung deiner Hochschule entscheidet, ob dein Praktikum Pflicht ist und wie viele Stunden zählen. Alles Weitere in diesem Artikel hängt genau an dieser Einordnung.
Supervision: Was heißt das eigentlich?
Der Begriff ist ein kleines Chamäleon. Je nach Fachrichtung meint er etwas anderes.
Supervision im Praktikumsalltag heißt im Kern: Du arbeitest nie völlig auf dich allein gestellt. In der österreichischen FH-MTD-Verordnung heißt das Praxisanleitung beziehungsweise Fachsupervision. Die Anleitenden brauchen mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung und pädagogisch-didaktische Eignung, und eine anleitende Person darf höchstens zwei Studierende gleichzeitig betreuen. Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber ist das die wichtigste Zahl dieses Artikels. Eine Praktikantin oder ein Praktikant ist kein zusätzlicher Therapieplatz, sondern ein zusätzlicher Betreuungsauftrag.
Supervision als formale Ausbildungsleistung gibt es in Psychotherapie und Psychologie. Das sind eigene, nachzuweisende Stunden mit Supervisorinnen und Supervisoren, die dafür qualifiziert sind. In der österreichischen Psychotherapie muss die Praktikumssupervision zum Beispiel zeitgleich zum Praktikum stattfinden, und Supervision und Selbsterfahrung dürfen nicht bei derselben Person absolviert werden. In der Klinischen Psychologie sind begleitend mindestens 120 Einheiten Supervision vorgeschrieben.
Fürs Alltagsgespräch gilt: Wenn jemand „Supervision“ sagt, frag kurz nach, ob die Anleitung im Praktikum oder die formal anrechenbare Supervision gemeint ist. Das erspart dir viele Missverständnisse.
Bewerbung und Voraussetzungen: Wie läuft das meist ab?

Wenn du ein Praktikum suchst: Oft läuft die Suche über die Ausbildungseinrichtung. Österreichische FHs schließen mit Praktikumsstellen Kooperationsabkommen ab. In Deutschland vermitteln Berufsfachschulen und Hochschulen häufig Kooperationspraxen. Frag also zuerst, wo es schon Vereinbarungen gibt. Eine Initiativbewerbung bei „deiner“ Wunschpraxis ist trotzdem möglich, braucht aber meist vorab die Freigabe der Hochschule oder Schule. Sonst zählen die Stunden womöglich nicht.
Für die Bewerbung selbst gilt: kurzes, ehrliches Anschreiben, Lebenslauf, Immatrikulationsbescheinigung und ein Satz dazu, welche Praktikumsform bei dir ansteht. Mit „Ich brauche 480 Stunden unter Anleitung, Beginn im Februar“ weiß die Praxis sofort, wie sie planen muss.
Wenn du eine Praxis führst: Prüfe vorab drei Dinge.
- Passt dein Team zur Anleitungsregel? Die Anleitenden brauchen die vorgeschriebene Berufserfahrung, in Österreich im MTD-Bereich seit 1. September 2027 auch die formale Eignung für Anleitung und Fachsupervision.
- Wer passt fachlich? Die Anleitung muss aus der Fachrichtung der Praktikantin oder des Praktikanten kommen. Das heißt: Entweder du selbst oder jemand aus deinem Team bringt die passende Qualifikation mit und hat Lust, die Ausbildung auch wirklich zu übernehmen.
- Hast du Zeit? Anleiten ist zusätzliche Arbeit, auch wenn Praktikantinnen und Praktikanten entlasten können.
Dazu kommen je nach Setting Nachweise wie Impfstatus oder Führungszeugnis, wenn du mit Kindern oder vulnerablen Gruppen arbeitest. Frag im Zweifelsfall bei Hochschule, Kammer oder Berufsverband nach, was für dich gilt.
Bezahlung, Stunden und Vertrag
Deutschland
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Beim Praktikum kommt es auf die Art an.
- Pflichtpraktikum (in Studien- oder Schulordnung vorgeschrieben): kein Mindestlohnanspruch, unabhängig von der Dauer.
- Freiwilliges Praktikum bis drei Monate zur Orientierung oder begleitend zu Studium oder Ausbildung: ebenfalls kein Mindestlohn.
- Freiwilliges Praktikum über drei Monate: Mindestlohn, und zwar rückwirkend ab dem ersten Tag. Wenn du ein Praktikum „nur ein bisschen“ verlängerst, wird es teuer.
Auch bei Urlaub, Folgepraktika und Vertragsdetails gibt es Feinheiten. So kann sich an ein Pflichtpraktikum ein freiwilliges von bis zu drei Monaten anschließen, ohne dass Mindestlohn fällig wird. Bei freiwilligen Praktika kann zudem anteilig Urlaub zustehen.
Österreich
Ein „Praktikum“ ist hier kein klar definierter Rechtsbegriff. Entscheidend ist, was tatsächlich passiert.
- Echtes Ausbildungsverhältnis: Lernen steht im Vordergrund, es gibt keine Weisungsbindung und keine fixe Arbeitszeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entgelt.
- Arbeitsverhältnis: Wer an Arbeitszeiten gebunden ist, Weisungen bekommt und regulär eingesetzt wird, ist Dienstnehmerin oder Dienstnehmer, mit allen Rechten und der Bezahlung nach Kollektivvertrag. Ein „Pflichtpraktikum“ im Etikett macht daraus keinen Ausbildungsstatus.
- Volontariat: freiwillig, kein Arbeitsverhältnis, in der Regel unentgeltlich. Zahlst du Entgelt, auch als „Taschengeld“, kann das ein Arbeitsverhältnis begründen.
Der Vertrag. In Deutschland sollen laut Nachweisgesetz die wesentlichen Bedingungen schriftlich festgehalten werden. In Österreich muss ein Praktikumsvertrag nicht zwingend schriftlich sein, ein Schriftstück ist aber dringend zu empfehlen. Drin sein sollten Beginn und Ende, Stundenumfang, Tätigkeiten, Anleitungsperson, Vergütung und der Hinweis auf die Studien- oder Prüfungsordnung. Wer klar dokumentiert, streitet später weniger.
Stundenumfang. Er ergibt sich aus der Ausbildungsordnung, zum Beispiel 480 oder 550 Stunden in der österreichischen Psychotherapie. Sprich offen darüber, ob Vollzeit oder Teilzeit läuft, damit die Planung im Behandlungsplan funktioniert.
Anmeldung und Versicherung: Wo muss wer gemeldet sein?

Deutschland
Hier kommt es darauf an, ob das Praktikum Pflicht oder freiwillig ist und ob die Person immatrikuliert ist.
- Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während des Studiums: Die Person bleibt sozialversicherungsfrei, unabhängig von Entgelt und Stundenzahl. In der Unfallversicherung gibt es dieses Privileg aber nicht, dort besteht immer Schutz über den Praktikumsbetrieb.
- Meldung: Wer ausschließlich unfallversichert ist, wird vom Arbeitgeber über das Meldeverfahren der Einzugsstelle gemeldet, mit Personengruppenschlüssel 190 und Beitragsgruppe 0000.
- Freiwilliges, entgeltliches Praktikum außerhalb der Immatrikulation: In der Regel gilt Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Österreich
- Echtes Pflichtpraktikum ohne Geld- oder Sachbezug: Studierende sind über die gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) geschützt, ohne Beitragsleistung der Praxis und ohne Anmeldung zur Sozialversicherung.
- Dienstverhältnis oder Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze: Anmeldung über ELDA bei der ÖGK vor Arbeitsbeginn. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro monatlich.
- Volontariat: Teilversicherung in der Unfallversicherung, Meldung direkt bei der AUVA.
- Praktikum nach (Fach-)Hochschulabschluss: Die Person ist in der Regel zur Sozialversicherung anzumelden.
Haftpflicht. Frag bei deinem Versicherer ausdrücklich nach, ob Praktikantinnen und Praktikanten in deiner Berufshaftpflicht mitversichert sind, und halte die Antwort schriftlich fest. Als Praktikantin oder Praktikant frag nach, ob die Praxis das abdeckt oder ob deine Hochschule eine Haftpflicht stellt.
Sonstige wichtige Fragen vor dem Start des Praktikums
Schweigepflicht und Datenschutz. Praktikantinnen und Praktikanten bekommen Einblick in sensible Daten. Lass sie vor dem ersten Tag eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. In der Ausbildungsdokumentation werden Fälle anonymisiert, personenbezogene Daten sollen vermieden werden. Auch Patientinnen und Patienten sollten wissen, dass eine Praktikantin oder ein Praktikant dabei ist, und zustimmen.
Wer darf was? Praktikantinnen und Praktikanten dürfen nur das, was zu ihrem Ausbildungsstand passt und was angeleitet geschieht. Dein Ausbildungsprotokoll ist keine Ausrede für die Vertretung bei Krankheit.
Beurteilung und Nachweise. Die Praktika werden beurteilt, und es gibt Wiederholungsmöglichkeiten. Als Praxis solltest du Feedback-Gespräche einplanen, als Praktikantin oder Praktikant solltest du sie einfordern. Ohne ordentlichen Nachweis zählen Stunden womöglich nicht.
Minderjährige. Bei Schulpraktika und jungen Praktikantinnen und Praktikanten gilt zusätzlich der Jugendarbeitsschutz.
Kurzcheckliste
Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber
🟣 Praktikumsform klären: Pflicht, freiwillig oder Arbeitsverhältnis
🟣 Vertrag schriftlich, mit Stunden, Aufgaben und Anleitungsperson
🟣 Anmeldung und Unfallversicherung prüfen
🟣 Haftpflicht beim Versicherer abklären
🟣 Verschwiegenheit und Patientenaufklärung regeln
🟣 Anleitungszeit realistisch einplanen
Für Praktikantinnen und Praktikanten
🟣 Studien- oder Prüfungsordnung lesen: Was zählt, wie viele Stunden?
🟣 Praxis vorab mit Hochschule oder Schule abstimmen
🟣 Vertrag lesen und Arbeitszeiten selbst dokumentieren
🟣 Nach Versicherung und Haftpflicht fragen
🟣 Anleitung und Feedback einfordern
Ein gutes Praktikum ist kein Zufall, sondern ein Zusammenspiel aus Klarheit, Planung und Respekt. Die Praxis bekommt motivierten Nachwuchs und neue Ideen, die Praktikantinnen und Praktikanten bekommen Erfahrung, die kein Hörsaal ersetzt. Wenn Form, Versicherung und Betreuung stimmen, steht dem nichts im Weg. Und wer in diesem Dschungel aus Paragraphen mal den Überblick verliert: Das geht allen so. Frag nach, lieber einmal zu viel.
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